Krankheitszeiten in Bewerbung angeben, wenn Arbeitsverhältnis nicht unterbrochen?

4 Antworten

Die Anstellung bei meinem Arbeitgeber lief aber weiter und ich habe danach wieder dort gearbeitet.

Dann hast Du doch keine Unterbrechung im Lebenslauf und auch im Arbeitszeugnis steht nur, dass Du vom...bis...angestellt warst.

Da ich eine Behinderung habe (30%) muss oder werde ich sowieso im Bewerbungsgespräch darüber sprechen.

Du "musst" nur über eine Behinderung sprechen, wenn diese Dich hindert, Deinen Job vertragsgemäß auszuüben.

Du darfst Deinen GdB auch verneinen/verheimlichen, selbst wenn man Dich danach fragt. Es gibt das "Recht zur Lüge", da solch Fragen eigentlich auch nicht in ein Bewerbungsgespräch und auch nicht auf einen Frage-/Personalbogen gehören.

Warum solltest Du das angeben? Vorteile hast Du erst einmal keine. Erst nachdem Du länger als sechs Monate im Betrieb bist, greift das Kündigungsschutzgesetz und der GdB von 30 nutzt Dir auch dann nur etwas, wenn Du eine Gleichstellung hast oder beantragt hast. Zusatzurlaub gibt es hier sowieso nicht.

Das würde ich in der Bewerbung nicht angeben, denn dort hat es nichts zu suchen. Da geht es um die Intention warum du dich bewirbst und um deine Qualifikationen. Ob es im Vorstellungsgespräch zu der Frage Fehlzeiten kommt würde ich abwarten. Schließlich betrifft das die Zeit bei deinem "alten" Arbeitgeber. Was in Zukunft passiert kannst du ja nicht wissen.

NEIN.

Und wegen einem GDB 30 musst Du dem AG auch nichts mitteilen, ausser Du bist in Deiner Arbeit beeinträchtigt.

Erfahrungsgemäss ist das sonst schnell ein K.O.-Kriterium.

NB: Gleichstellung beantragt?

Natürlich nicht! Wie kommst du auf diese Idee?