Krank im Nebenjob aber nicht im Hauptjob?
Hallo zusammen,
irgendwie finde ich nicht die richtige Antwort bzw sagt der eine so und der andere so...
ich arbeite hauptberüflich als Empfangskraft und gehe nachts/morgens noch nebenbei putzen auf 450€. Jetzt bin ich krankgeschrieben weil ich Probleme mit dem Knie habe. Meine hauptberufliche Tätigkeit könnte ich aber ausführen (sitzend) und würde auch gerne morgen wieder hingehen. Mit dem Nebenjob sieht es schon anders aus, das geht zurzeit nicht weil es mein Knie zu sehr belastet...
der Nebenjob geht nur noch bis Ende des Jahres, falls die einzige Konsequenz die Kündigung dort wäre, wäre es also unwichtig (so scheisse es sich anhört 🤷🏻♀️
4 Antworten
Wo ist das Problem? Geh morgen wieder arbeiten und den Nebenjob lässt Du erst mal ruhen bis es wieder geht. Kein Mensch wird überprüfen, ob Du tagsüber als Empfangskraft arbeitest, also was soll`s
Nein, wieso denn? Eine Krankschreibung ist nur eine Empfehlung, das heißt nicht, dass man nicht arbeiten darf. Die Krankenkasse interessiert es nicht, ob Du tatsächlich zu Hause bleibst oder nicht, erst nach 6 Wochen Abwesenheit durch Krankheit müßte sie mit Krankengeld einspringen und wenn dann herauskäme, dass man aber die ganze Zeit haupt oder nebenberuflich gearbeitet hat, kämen Rückfragen - das ist bei Dir aber alles nicht der Fall, die Krankenkasse muss ja nichts für Dich bezahlen, denn Dein Nebenjob endet ja sowieso Ende Dezember.
"weil ich im Nebenjob ja genauso wie im Hauptjob während der AU weitergezahlt werde"
ja, aber doch nicht von der Krankenkasse, die hat damit nichts zu tun; ausserdem drückst Du Dich ja nicht vor der Arbeit sondern bist ja krankgeschrieben. Was Du tun kannst, tust Du, nämlich am Empfang arbeiten, und was Du nicht kannst, nämlich putzen, kannst Du eben nicht - das ist völlig in Ordnung
Wenn Du eine AU hast, hast Du alles was deiner Genesung nicht zuträglich ist zu unterlassen. Nichtbeachtung kann Kündigungsgrund sein.
Das Bedeutet aber Tätigkeiten, die die Genesung nicht behindern, dürfen ausgeübt werden.
In deinem Fall also kein Problem.
In der AU steht im auch der Grund der AU. Das ist für die Arbeitgeber ausschlaggebend.
Und für die KK? Hatte eher bedenken ob es da kein Ärger gibt?!
Ich denke schon, das du dich damit für den Nebenjob krankschreiben lassen kannst, für den Hauptjob aber nicht.
Immerhin ist es offensichtlich, dass du als Putzkraft dich körperlich betätigst und somit dein Knie belastet wird, beim Sitzen als Empfangskraft aber nicht.
Spätestens, wenn du ein ärztliches Attest mitbringst, wird sich da keiner beschweren.
dann schone Dir Dein Knie
Dachte es gibt eventuell Ärger mit der KK...?!