Konzertticket für in Köln gekauft wurde aber Hochverlegt in eine 155km weitere Stadt?

7 Antworten

Es ist immer die Frage, was zwischen den Vertragspartnern (Dir und dem Ticketverkäufer) vereinbart wurde. Wenn das Ticket explizit für Köln ausgestellt wurde, ist Köln vereinbart.

Es kann sein, dass in den AGB des Veranstalters eine Klausel enthalten ist, die eine Verschiebung des Veranstaltungsortes ermöglicht. Diese Klausel wäre dann ebenfalls zwischen Euch vereinbart. Aber: Sie wäre nicht gültig, wenn sie den Anbieter (den Ticketverkäufer) einseitig bevorteilt. Bei 155 km wäre das wohl der Fall. Das kann Dir nicht zugemutet werden. Es sei denn, in den AGB steht explizit drin, dass Verlegungen bis zu Z.B. 250 km möglich sind.

Ich vermute, dass die Verlegung einen Vertragsbruch des Veranstalters darstellt. Je nach Grund könnte es sogar sein, dass er Dir gegenüber schadenersatzpflichtig wärst, wenn Du einen Schaden geltend machen könntest.

Ich würde auf den Ticketverkäufer zugehen und eine Rücknahme der Tickets gegen Erstattung des vollen Preises (einschließlich Vorverkaufs-, System- und anderer Gebühren) verlangen, da er die geschuldete Leistung nicht erbringt.

Bei einer Verlegung so weit weg vom ursprünglich geplanten Veranstaltungsort, gehe ich davon aus, dass die Verlegung nicht zumutbar ist und dadurch ein Rückgaberecht besteht. Auch eine möglicherweise in den AGB vorhandene Klausel, die eine so weit entfernte Verlegung erlaubt, sehe ich rechtlich auf sehr dünnem Eis gebaut. Man kann wohl regelmäßig davon ausgehen, dass bei der Entscheidung, ein Konzert zu besuchen, die Entfernung zum Heimatort bzw. die Verkehrsanbindung eine sehr wichtige Rolle spielt und ein Konzert in 155km weiterer Entfernung wohl nicht besucht worden wäre.

WAS steht in den AGBs des Veranstalters? Ist da eine Ortsverlegung mit erwähnt?

Versuchen würde ich es: Rückgabe der Karte, weil der neue Ort für dich nicht zumutbar erreichbar gegen voller Erstattung... weil die Ortsangabe für dich beim Kaufzeitpunkt als unveränderlich dargestellt war.

Wenn das Konzert, das du gebucht hast, gar nicht stattfindet, kannst du natürlich die Tickets zurück geben. Oder wurde bei der Buchung der Veranstaltungsort offen gehalten?

Ich würde den Veranstalter anrufen, deine Lage erklären und die Tickets zurückgeben