Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe vor gut einem Jahr eine Ratenzahlungsvereinbarung mit meiner Krankenkasse geschlossen.

Schön. Die eigentliche Frage wäre allerdings, wie man es schaffen kann, sich bei der KK so zu verschulden.

Dieser komme ich bisher auch pünktlich nach und kann alle Leistungen der Krankenkasse auch weiterhin in Anspruch nehmen.

OK. du musst allerdings penibel darauf achten, diese Vereinbarung deinerseits auch einzuhalten. Gerätst du auch nur mit einer Rate in Verzug, ist sie hinfällig, und die Restsumme wird sofort fällig gestellt.

Meine Krankenkasse weigert sich allerdings die Kontopfändung zurückzuziehen bis die komplette Forderung (weit über 30.000€) getilgt wurde.

Bei einer derart hohen Summe musst du deiner KK ursprünglich ja mindestens 3,5 Jahresbeiträge zum Höchsttarif geschuldet haben. In Anbetracht des Betrages ist es auch kein Wunder, dass die KK die Pfändung aufrechterhält, damit sie im Falle der Zwangsvollstreckung nicht das Nachsehen hinter ggfs. anderen Gläubigern hat.

Ist so etwas rechtens?

Ja. Allerdings frage ich mich, wieviel du da monatlich abstotterst. Sofern das ein Betrag < € 200.-- sein sollte, wäre wohl eher der Weg in die PI zielführend. Sonst zahlst du da in den nächsten 15 Jahren noch ab.


RizzaFFM 
Fragesteller
 16.08.2019, 16:17

Ich zahle 100€ im Monat und bin damit eigentlich zufrieden weil das auch nicht in der SCHUFA steht. Sollte ich je zu ein wenig mehr geld kommen werde ich auch einen höheren Einmalbetrag leisten

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FordPrefect  16.08.2019, 16:53
@RizzaFFM
Ich zahle 100€ im Monat und bin damit eigentlich zufrieden

Nicht dein Ernst, oder? Damit würdest du die nächsten 25 Jahre abstottern - und auch das nur, wenn dir die KK auf die bestehenden Schulden keine Zinsen berechnen sollte (was ich bezweifle).

weil das auch nicht in der SCHUFA steht

Quatsch. *Jede* Kontopfändung steht in der SCHUFA, nur die KK-Schuld selbst nicht.

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Ste2508  17.08.2019, 09:18

"Die eigentliche Frage wäre allerdings, wie man es schaffen kann, sich bei der KK so zu verschulden". Ganz einfach, indem man längere Zeit nicht krankenversichert ist. Will man dann wieder in die Krankenkasse ist der Beitrag für die nicht versicherte Zeit nachzuzahlen. Totaler Schwachsinn, weil keine Leistung erbracht wurde, ist aber so. Das ist übrigens auch der Grund warum viele Unversicherte es so schwer haben wieder in die KK zu kommen.

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FordPrefect  17.08.2019, 09:28
@Ste2508
Ganz einfach, indem man längere Zeit nicht krankenversichert ist. 

Falsch.

Niemand ist nicht krankenversichert versichert in Deutschland, und zwar schon seit 2007 respektive 2009. Aber die Beiträge müssen eben auch gezahlt werden.

Will man dann wieder in die Krankenkasse ist der Beitrag für die nicht versicherte Zeit nachzuzahlen.

Falsch. Es sind die Rückstände zu zahlen, die zwischenzeitlich aufgelaufen sind. Der Versicherungsschutz bestand ja durchgehend.

Totaler Schwachsinn, weil keine Leistung erbracht wurde, ist aber so.

Was an "Pflichtversicherung" hast du jetzt nicht verstanden?

Das ist übrigens auch der Grund warum viele Unversicherte es so schwer haben wieder in die KK zu kommen.

Falsch. Sowohl im Geltungsbereich der privaten wie auch der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für die entsprechenden VN sogar Kontrahierungszwang - aber die Schulden sind natürlich auch zu zahlen.

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Ste2508  17.08.2019, 12:24
@FordPrefect

2015 hatten 80000 Menschen in Deutschland keine Krankenversicherung. Pflicht hin oder her.

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RizzaFFM 
Fragesteller
 17.08.2019, 14:32
@Ste2508

Ich hätte tatsächlich keine KK ne zeitlang das was Ste2508 sagt stimmt und ist meiner Meinung nach eine Frechheit

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FordPrefect  18.08.2019, 08:40
@Ste2508
2015 hatten 80000 Menschen in Deutschland keine Krankenversicherung

*seufz*

Falsch. Sie hatten eben sehr wohl eine Krankenversicherung, nur waren sie beitragssäumig, weswegen der Versicherungsschutz ruhte bis auf die Notversorgung. Genau darum geht es ja.

Hint: Man lese §188 Abs. 4 SGB V.

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Deiner Kurzdarstellung zufolge ist das nicht rechtens.
An Deiner Stelle würde ich mit allen Unterlagen zu einer Schuldnerberatung gehen.
Ein P-Konto hast Du sicher längst?


RizzaFFM 
Fragesteller
 16.08.2019, 16:12

Habe ich, ja. Hmm ja kann ich mal versuchen

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Meine Krankenkasse weigert sich allerdings die Kontopfändung zurückzuziehen bis die komplette Forderung (weit über 30.000€) getilgt wurde.
Ist so etwas rechtens?

Kurze Antwort: JA!
Bei einer solch derben hohen Rechnung hält die KK die Pfändung aus Sicherheitsgründen aufrecht, bis die Schuld beglichen ist. Du kannst Glück haben, wenn dem so stimmt, dass die KK keinen Schufa-Eintrag gemacht hat. Aber ob 100 € da monatlich reichen? Wenn sie nur die Hauptforderung wollen dann gehen deine 100 € natürlich direkt in diese rein. Wollen sie noch extra Zinsen werden davon deine 100 € bezahlt und der Rest geht in die Forderung.

Aber in solch einem Fall wäre der Gang zur Schuldenberatung oder gar zu einem Anwalt durchaus eine gute Wahl.


Ste2508  17.08.2019, 09:20

Und was soll der Anwalt da machen? Das würde nur noch mehr Kosten verursachen und keinen Nutzen bringen. Schuldnerberatung wäre die richtige Adresse.

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Comp4ny  17.08.2019, 13:38
@Ste2508

Wenn der Fragestelle geringes Einkommen hat, kostet der Anwalt 0 cent.
Anwalt für Inkassorecht bzw. der sich damit beschäftigt wäre mein Vorschlag.

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Wenn die Ratenzahlungsvereinbarung keine Klausel enthält, dass die Krankenkasse bei pünktlicher Zahlung auf weitere Rechtsmittel verzichtet, darf sie das.
Sieh mal das Gute daran: Auf diese Weise geht die ganze Schuldentilgung schneller und du bist früher aus dem Schlamassel raus, wenn du keine weiteren Schulden an anderer Stelle anhäufst.


RizzaFFM 
Fragesteller
 16.08.2019, 16:12

Ja ich bin froh dass das geklappt hat und ich auch wieder versichert bin.

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Eröffne einfach ein PKonto, wenn dich die Pfändung stört. Allerdings darfst du dann nicht über den Freibetrag kommen.


RizzaFFM 
Fragesteller
 17.08.2019, 14:33

Hab ich schon seitdem die Pfändung besteht

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