Kontaktformular Homepage falsche Identität?

6 Antworten

Nein. Abgesehen von den bereits genannten Gründen der anderen Antworten kommt noch hinzu, dass nicht Personen IP Adressen haben, sondern Netzwerkinterfaces. Selbst wenn das ursprüngliche Netzwerkinterface identifiziert werden könnte (was nicht selbstverständlich ist), ist damit immer noch nicht eindeutig, welche Person es war.

pcjobnet  01.07.2022, 16:08

Wieder aus der Schweiz berichtet, aber ich gehe davon aus, dass die EU ähnliche Vorgaben habt. Bei den Internetprovidern werden sämtliche Daten gespeichert, er weiss also jederzeit, welcher Wohnungs-/Firmenanschluss welche Webseite mit welchen Parametern abgefragt hat, inkl. der HTTP Headern. Bei einem ernstzunehmenden Betrugsfall (oder z.B. bei Verdacht auf Pädophilie) wird bei einem Privathaushalt dann die gesamte IT Infrastruktur des Anschlusses beschlagnahmt, bei einem Firmenanschluss wird in der Regel zuerst die Herausgabe der lokalen Protokolle des Routers verlangt und dann gehts weiter.

Ist der Schaden oder der Gesetzesverstoss genügend gross, dann wird ziemlich viel herausgefunden.

Ausser... man verwendet VPN/Tor oder ähnliches, dann verläuft die Spur sehr rasch im Sand.

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Bushmills145  01.07.2022, 16:17
@pcjobnet

Ein Anschluss ist aber noch keine Person. Von einem Anschluss können mehrere Personen Gebrauch machen, ebenso von einem Computer, der von einem Anschluss Gebrauch macht. Selbst aus einem eventuelles Beschlagnahmen der kompletten IT Infrastruktur folgt noch nicht, dass der Verursacher in Form dessen Person bekannt wird.

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pcjobnet  01.07.2022, 16:35
@Bushmills145

Ähm ... doch, vermutlich schon, ist dann normale Verfahrens- und Verhörtechnik ...

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Bushmills145  01.07.2022, 16:39
@pcjobnet

Keiner weiss es, ausser dem Verursacher, und der will es nicht wissen.

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Die Staatsanwaltschaft oder Anwälte können um Ermittlung des Anschlusses beim Provider eine Erlaubnis von einem Richter beantragen.

Der Fall muss daher gravierend sein.

Nein, aber ihr könnt die Nachricht löschen.

Wenn es um eine Straftat geht, könnt ihr (also die Polizei) ggfs. über die IP-Adresse den Anschlussinhaber ermitteln lassen (wenn die protokolliert wurde, was eher unwahrscheinlich ist).

pcjobnet  01.07.2022, 15:57

Selbstverständlich wurde es protokolliert und wird (in der Schweiz) 6 Monate aufbewahrt. Aber ohne Anzeige und Gerichtsbeschluss kommt man nicht an die Daten.

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Erstmal ist es eine Frage ob es Betrug ist.

Wenn es Identitätsdiebstahl ist, dann könnt ihr da auch nichts machen , den dazu muss der dem die Identität gestohlen wurde schon das Anzeigen .

Einfach nur etwas wissen wollen , nein so läuft unser Gesetzt nicht . Da um via IP an Daten eines nutzers zu kommen es ein gewisses interesse braucht . Dies ist aber nicht gegeben , vor allem wenn es keinen Schaden gibt .

Erst bei rechtkräftigen Verträgen hat man quasi Betrug betrieben .

Habt ihr einen Schaden davon getragen? Falls nicht, löschen und gut ist. Fake Daten auf Formularen sind keine grosse Sache.

Ansonsten und wenn der Schaden genügend gross war, dann geht es über eine Anzeige.