Komplizierte Rechtslage?
Hey!
Habe eine Frage nochmal bzgl dem Fach Recht: Wenn Person A Person B anspricht, auf einer Sprache die Person B nicht versteht, jedoch eine Antwort gibt, welche durch einen Zufall eine Antwort gibt, die Person A als Beleidigung etc. auffasst(Ja, das klingt komisch, das Buch ist aber sehr theoretisch): Wie würde die Rechtslage ausgehen, wenn Person A Person B deswegen anzeigt.
Sorry, dass es so unverständlich ist, aber schonmal danke für die Antwort
2 Antworten
Wie würde die Rechtslage ausgehen, wenn Person A Person B deswegen anzeigt.
Dann würde die Staatanwaltschaft das Verfahren möglicherweise einstellen und auf die Möglichkeit einer Privatklage verweisen.
Ich weiß nicht, ob das richtig rüberkommt, Aber die beiden Personen sprechen unterschiedliche Sprachen. Also eine Misskommunikation…
Dass aus einer 'Misskommunikation' eine strafrechtlich relevante Beleidigung wird, halte ich persönlich für extrem unwahrscheinlich.
Straftaten kann man nur absichtlich begehen. die fahrlässige Begehung ist nur in Ausnahmefällen strafbar.
Wenn das Gesetz es vorsieht, also ausdrücklich sagt. Ist bei Beleidigung nicht der Fall.
Könntest du mal bitte Beispiele geben? Sorry für die Nachfrage, aber das ist wichtig.
Fahrlässige Tötung (da steht es drin), fahrlässige Körperverletzung, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (hier regelt (4) innerhalb der Norm die Strafbarkeit der Fahrlässigkeit).
Schau ob es eine eigene Norm gibt, dann schau IN die 'Hauptnorm', ob es da einen Absatz zur Fahrlässigkeit gibt. Gibt es beides nicht, dann stehen die Chancen gut, dass keine Strafbarkeit der Fahrlässigkeit vorliegt.
Die die im Gesetz ausdrücklich als fahrlässige Begehung benannt sind Fahrlässige .. tötung ... körperverletzung... brandstiftung
Beleidigung ist ein Vorsatzdelikt, das heißt der Täter muss für die Strafbarkeit beleidigen wollen.
Wie würde die Privatklage ausgehen? Weil die Person ja wirklich ohne böse Absicht gehandelt hat…