Komplizierte Rechtslage?

2 Antworten

Wie würde die Rechtslage ausgehen, wenn Person A Person B deswegen anzeigt.

Dann würde die Staatanwaltschaft das Verfahren möglicherweise einstellen und auf die Möglichkeit einer Privatklage verweisen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage

Fragen23726252 
Fragesteller
 24.04.2024, 10:55

Wie würde die Privatklage ausgehen? Weil die Person ja wirklich ohne böse Absicht gehandelt hat…

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Fragen23726252 
Fragesteller
 24.04.2024, 10:56
@PatrickLassan

Ich weiß nicht, ob das richtig rüberkommt, Aber die beiden Personen sprechen unterschiedliche Sprachen. Also eine Misskommunikation…

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PatrickLassan  24.04.2024, 10:58
@Fragen23726252

Dass aus einer 'Misskommunikation' eine strafrechtlich relevante Beleidigung wird, halte ich persönlich für extrem unwahrscheinlich.

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Klimakritiker  24.04.2024, 10:58
@Fragen23726252

Straftaten kann man nur absichtlich begehen. die fahrlässige Begehung ist nur in Ausnahmefällen strafbar.

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BeviBaby  24.04.2024, 11:01
@Fragen23726252

Wenn das Gesetz es vorsieht, also ausdrücklich sagt. Ist bei Beleidigung nicht der Fall.

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Fragen23726252 
Fragesteller
 24.04.2024, 11:02
@BeviBaby

Könntest du mal bitte Beispiele geben? Sorry für die Nachfrage, aber das ist wichtig.

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BeviBaby  24.04.2024, 11:05
@Fragen23726252

Fahrlässige Tötung (da steht es drin), fahrlässige Körperverletzung, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (hier regelt (4) innerhalb der Norm die Strafbarkeit der Fahrlässigkeit).

Schau ob es eine eigene Norm gibt, dann schau IN die 'Hauptnorm', ob es da einen Absatz zur Fahrlässigkeit gibt. Gibt es beides nicht, dann stehen die Chancen gut, dass keine Strafbarkeit der Fahrlässigkeit vorliegt.

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Klimakritiker  24.04.2024, 12:45
@Fragen23726252

Die die im Gesetz ausdrücklich als fahrlässige Begehung benannt sind Fahrlässige .. tötung ... körperverletzung... brandstiftung

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Beleidigung ist ein Vorsatzdelikt, das heißt der Täter muss für die Strafbarkeit beleidigen wollen.

Woher ich das weiß:Recherche