Kommt Führerschein weg?
Wurde mit Handy erwischt , bin Probezeit
2 Antworten
Raven751
und
AlterHaudegen75
bestätigt
Von
Experten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Straßenverkehrsrecht
Strafe:
- 100,00 € Bußgeld (TBNR 123624; 246.1 BKat)
- 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
- 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.15 FeV)
Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.
Die Fahrerlaubnis wird nur entzogen, wenn du nicht innerhalb der Frist am Aufbauseminar teilnimmst. Dann aber zwingend (§ 2a Abs. 3 StVG).
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn nix anderes vorliegt, nein.