Kommt Führerschein weg?

2 Antworten

Von Experten Raven751 und AlterHaudegen75 bestätigt

Strafe:

  • 100,00 € Bußgeld (TBNR 123624; 246.1 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.15 FeV)

Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Die Fahrerlaubnis wird nur entzogen, wenn du nicht innerhalb der Frist am Aufbauseminar teilnimmst. Dann aber zwingend (§ 2a Abs. 3 StVG).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Wenn nix anderes vorliegt, nein.