Komma nach „Grund“?

9 Antworten

Von Experten spanferkel14 und LottaKirsch bestätigt

Es muss ein Komma gesetzt werden, da die Infinitivgruppe von einem Substantiv ("Grund") abhängt und davon quasi eingeleitet wird.

https://gfds.de/kommasetzung-bei-infinitivgruppen/

LottaKirsch  18.06.2022, 16:37

Die EINZIGE korrekte Antwort bisher!

3
GustavoFring1  18.06.2022, 17:29

Woher weiß man, dass die Infinitivgruppe von einem Substantiv abhängt?

0

Die frühere zwingende Regel, ein Komma setzen zu müssen, wenn der "Infinitivsatz mit zu" mehr als den Infinitiv und das Wörtchen zu enthielte, ist zwar durch ein Kann-Vorschrift ersetzt worden. Aber dennoch würde ich wegen der Deutlichkeit weiterhin ein Komma setzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Unterricht - ohne Schulbetrieb
LottaKirsch  18.06.2022, 16:34

Hier muss das Komma aber stehen, weil die Infinitivgruppe von dem Substantiv "Grund" abhängt!

6

Das Komma setze ich dort, weil ich an der Stelle eine Sprechpause mache.

Also, wenn Du mit der taditionellen Rechtschreibung groß geworden bist, wie ich z.B., dann kommt da auf jeden Fall ein Komma hin, wie Du ja auch schon richtig erkannt hast. Ein Infinitiv mit "zu" ist immer durch ein Komma abgetrennt. Du hast also allen Grund, ein Komma zu benutzen. ;-)

Nach der Rechtschreibreform hat sich das dahingehend verändert, dass da, wo keine Sprechpausen sind, auch kein Komma mehr gemacht werden braucht (!). Es bleibt aber trotzdem richtig, eines zu benutzen.

LottaKirsch  18.06.2022, 16:35

Das ist Unsinn. Das Komma ist an dieser Stelle obligatorisch.

5

Da gehört kein Komma hin, da der folgende Satz nicht "eigenständig" ist.

In folgendem Fall würde ein Komma hingehören: "Du hast Grund dazu, daß du stolz auf dich sein kannst."

LottaKirsch  18.06.2022, 16:39

Der "Grund" reicht als Substantiv aus, dass die Infinitivgruppe mit Komma abgetrennt werden MUSS.

4
LottaKirsch  19.06.2022, 21:56
@338194

Das meine nicht nur ich, das meint auch das Regelwerk so. 😊

1