Komma nach „Grund“?
Ich bin gerade dabei eine Grußkarte zu schreiben und bin mir bei folgendem Satz bezüglich der Kommasetzung unsicher.
„Du hast Grund (,) stolz auf dich zu sein.“
Muss ein Komma hin, da es sich um einen eingeschobenen Infintiv handelt oder wie sieht das aus?
Danke für die Hilfe!
9 Antworten
Es muss ein Komma gesetzt werden, da die Infinitivgruppe von einem Substantiv ("Grund") abhängt und davon quasi eingeleitet wird.
Woher weiß man, dass die Infinitivgruppe von einem Substantiv abhängt?
Die frühere zwingende Regel, ein Komma setzen zu müssen, wenn der "Infinitivsatz mit zu" mehr als den Infinitiv und das Wörtchen zu enthielte, ist zwar durch ein Kann-Vorschrift ersetzt worden. Aber dennoch würde ich wegen der Deutlichkeit weiterhin ein Komma setzen.
Hier muss das Komma aber stehen, weil die Infinitivgruppe von dem Substantiv "Grund" abhängt!
Das Komma setze ich dort, weil ich an der Stelle eine Sprechpause mache.
Also, wenn Du mit der taditionellen Rechtschreibung groß geworden bist, wie ich z.B., dann kommt da auf jeden Fall ein Komma hin, wie Du ja auch schon richtig erkannt hast. Ein Infinitiv mit "zu" ist immer durch ein Komma abgetrennt. Du hast also allen Grund, ein Komma zu benutzen. ;-)
Nach der Rechtschreibreform hat sich das dahingehend verändert, dass da, wo keine Sprechpausen sind, auch kein Komma mehr gemacht werden braucht (!). Es bleibt aber trotzdem richtig, eines zu benutzen.
Da gehört kein Komma hin, da der folgende Satz nicht "eigenständig" ist.
In folgendem Fall würde ein Komma hingehören: "Du hast Grund dazu, daß du stolz auf dich sein kannst."
Der "Grund" reicht als Substantiv aus, dass die Infinitivgruppe mit Komma abgetrennt werden MUSS.