Kollege in Ausbildung..Diebstahl vorgeworfen?

3 Antworten

Ohne Beweise wird die Kündigung keinen Bestand haben. Der Kollege kann insoweit das Arbeitsgericht anrufen.

Inwieweit es dann sinnvoll ist, wieder im Betrieb aufzuschlagen oder sich einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen, muss der Betroffene beurteilen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Batman349 
Fragesteller
 17.11.2019, 19:11

Keinen Bestand ?? Aber bei einer Verdachts Kündigung?? :/

0

In der Probezeit muss man keinen Kündigungsgrund angeben.

Ansonsten gibt es die Verdachtskündigung. Die landet häufig vor dem Arbeitsgericht. Ist aber eine Kündigung ohne Beweis.

Batman349 
Fragesteller
 17.11.2019, 19:25

Ohne Beweis ?? Gut für den AG oder für den Arbeitnehmer

0

So einfach kann auch ein Chef nicht kündigen da muss er schon was beweisen wird man des Diebstahls beschuldigt sollte man immer selber die Polizei rufen.

Die findet oft eher was raus.

Das geht nur in der Probezeit der Kollege kann gegen die Kündigung vorgehen er kann sogar den Chef anzeigen

Grade in der heutigen zeit muss man zb in Handwerksberufen aufpassen das nichts im blau man vergessen worden ist zb eine schraube usw,

Ich würde mich eher fragen ob der Chef nicht die Unkündbarkeit des Azubis umgehen will-

Diebstahl wäre Dan nämlich ein gerechtfertigter Grund zum Kündigungen.

Der /die betroffene sollte sich auch an die zuständige Kammer wenden.