Können die Eltern das minderjährige Kind verklagen, wenn es unbefugt personenbezogene Daten veröffentlicht?

musso  03.11.2023, 22:39

und was soll das bringen?

Jobwechsel 
Fragesteller
 03.11.2023, 22:44

erziehungsmaßnahme

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ein minderjähriges Kind unbefugt personenbezogene Daten, wie die Namen und die Anschrift seiner Eltern, im Internet veröffentlicht, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Normalerweise können die Eltern in solchen Fällen rechtliche Schritte unternehmen, um die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Daten zu stoppen oder Schadensersatz zu verlangen.

Die genauen rechtlichen Schritte und Möglichkeiten variieren je nach Land und den geltenden Datenschutz- und Internetgesetzen.

Woher ich das weiß:Recherche

Tacheles88  04.11.2023, 07:49

Klingt nach ChatGPT

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Und dann?

Dann erheben die Eltern Klage gegen das Kind, dass gesetzlich von den Eltern vertreten wird.

Vermutlich wird das Gericht dann einen Betreuer für die Angelegenheit bestellen, der Kosten verursacht. Der Betreuer wird einen Anwalt hinzuziehen der Kosten verursacht.

Der Richter wird die Eltern fragen ob sie noch ganz dicht sind.

Am Ende tragen entweder die Eltern alle Kosten oder das Kind hat auf einen Schlag ein paar Tausend Euro Schulden.

Tolle Erziehungsmaßnahme.


Jobwechsel 
Fragesteller
 03.11.2023, 23:15

Der Richter wird die Eltern fragen ob sie noch ganz dicht sind.

da musste ich lachen

Ein paar Tausend Euro Schulden ruinieren einen nicht direkt. Insbesondere nicht vor Berufsstart.

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Bushcrafter80  03.11.2023, 23:17
@Jobwechsel

Ich kann auch bald noch 200€ Euro dazu geben aber ich bekomme erst nächsten Monat wieder Taschengeld

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Meandor  03.11.2023, 23:20
@Jobwechsel

Das nicht, aber die gerichtliche Zwangsvollstreckung erledigt das.

Gerichtskosten, etc. sind zu bezahlen oder werden vollstreckt.

Wenn das minderjährige Kind die Kosten nicht begleichen kann, dann ruht auf seinem Girokonto die nächsten Jahre eine Kontopfändung.

Die Schufa, etc. ist schon als Minderjähriger im Arsch.

Und wenn das Kind nicht aufpasst, beginnt jeder Arbeitsverhältnis mit einer Lohnpfändung.

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Jobwechsel 
Fragesteller
 03.11.2023, 23:26
@Bushcrafter80

ich glaube du nervst Meandor, wenn du unter ihrer Antwort so rumspammst. Meandor wird jedes mal benachrichtigt.

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Klar, ab 7 ist ein Kind deliktsfähig und ab 14 strafmündig.

Ob das sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Können die Eltern das minderjährige Kind verklagen

Wie wäre es stattdessen mit erziehen? Das ist die Aufgabe (Pflicht!) der Eltern.

Da stellt sich doch eher die Frage, warum das Kind das dann (trotzdem) macht.

  • Einmal vom rein erziehungstechnischen Standpunkt. Warum hat ihm keiner rechtzeitig vorher beigebracht es nicht zu machen?
  • Und dann vom Erlaubnisstandpunkt. Warum kann es das überhaupt? Die Eltern haben auch die Pflicht das Kind zu beaucfsichtigen, wenn man es nicht "alleine machen lassen kann". Das gilt auch für das Internet bzw. die Nutzung irgendwelcher Dienste im Netz die man im Zweifel auch sperren kann.