Können deutsche Architekten in England arbeiten?

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wenn Du in Deutschland Dein Architekturstudium abgeschlossen hast und von der Architektenkammer anerkannt wurdest, dann kannst DU auch problemlos in UK arbeiten. Kannst aber gerne nochmal bei Deiner Kammer nachfragen, bzw Dich direkt an die RIBA wenden (das Britische Equivalent zur Kammer).

Auch in Deutschland darfst Du Dich nicht Architekt nennen, solange Du nicht von der Kammer anerkannt bist. Vorher ist es eben Dipl. Ing. Fachrichtung Architektur (oder welchen anderen Abschluss Du eben gemacht hast, zu meiner Zeit war es noch der Dipl. Ing.) Und nicht anders ist es hier in UK.

Wenn Du aber hier in UK Deine erste Berufserfahrung sammeln willst und eben noch nicht kammeranerkannt bist in Deutschland, dann geht das auch. Du kannst Dich dann eben als Part I bewerben und ggfls hier bei der RIBA die naechsten Anerkennungsschritte machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Britin, in England lebend

Nein das heißt es nicht. Gemäß den EU-Richtlinien müssen EU-weit akademische Berufe als gleichwertig anerkannt werden, wenn die Ausbildungszeit oder die gelernten Inhalte nicht stark voneinander abweichen.

unter bestimmten bedingungen! - als erstes musst du natuerlich ein staatlich anerkanntes architekturstudium absolviert haben. die anerkennung dieses studiums musst du beantragen -zusaetzlich wird aber sicher ein nachweis englischen baurechts( das weicht erheblich vom deutschem ab) sein und natuerlich der nachweis guter englisch kenntnisse und auch der englischen masseinheiten sein.

viel einfacher ist es als "builder" zu arbeiten - das entspricht etwa einem deutschen bauingineur(fachhochschule) - das ist esfplicht bei statik etc einen registrierten architketen beizuziehen

Irgendeinen Weg wird es sicherlich geben. Frag doch mal bei den englischen Behörden nach ;)


"Heißt das, wenn ein Architekt in einer deutschen Universität ein B.A. in Architektur gemacht hat, ..."

Auch in Deutschland ist man mit einem B.A. noch lange kein Architekt. Man hat ein Ingenieurstudium der Fachrichtung Architektur erfolgreich absolviert. Du kannst damit als Angestellter arbeiten und hast - je nach Landesgesetz eine kleine Bauvorlagenberechtigung.

Architekt ist eine Berufs- und Standesbezeichnung, die nur von der Kammer aufgrund eines Leistungsnachweises vergeben wird. Erst mit der Urkunde darfst Du Dich Architekt nennen und es auf Briefbögen und Visitenkarten zu Deinem Namen schreiben. 

Vorher ist es sogar verboten und wird ggf. von den Kammern "verfolgt".

Was Du aus GB beschreibst klingt nach dem gleichen Verfahren.

Du wirst jedoch in GB als angestellter Ingenieur in einem Architekturbüro arbeiten können.