Kindergeldzuschuss Wohngeld bei Bundesfreiwilligenjahr unserer Tochter?

3 Antworten

Wer hat denn einen möglichen Anspruch auf Bürgergeld berechnet und wann, wurden da auch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll und mögliche erhöhte notwendige nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt ?

Beim Wohngeld müsste das angegeben werden, falls nicht schon passiert.

Wenn ihr schon Kinderzuschlag bekommt, dann muss das erst bei Antrag auf Weiterzahlung angegeben werden, weil Änderungen im Bewilligungszeitraum keinen Einfluss auf bereits bewilligte Leistung hat.

Ich habe nun versucht im Internet etwas über evtl.geänderte Bedingungen beim Kinderzuschlag zu finden, die ggf.ab Juli 2023 gelten könnten, so wie das unter Bürgergeld vom Jobcenter der Fall ist.

Denn beim Kinderzuschlag gelten ja auch teilweise die Verordnungen des SGB - ll, also Bürgergeld, was Freibeträge auf Einkommen und Vermögen betrifft.

Beim Bürgergeld darf ein Kind nämlich seit Juli 2023 unter 25 Jahren nun vom Erwerbseinkommen im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto verdienen und ohne Anrechung auf seinen Bedarf behalten.

Es muss nur Schüler, Azubi oder Stundent sein, der erhöhte Grundfreibetrag gilt auch auf das Taschengeld bei einem freiwilligen Dienst, wie z.B.einem FSJ - oder FÖJ - bzw. BFD.

Deshalb kann ich dir die Frage in Bezug auf den Kinderzuschlag nicht beantworten.

Aber wie schon geschrieben, im Bewilligungszeitraum müssen keine Angaben gemacht werden, da gibt es den bereits bewilligten Kinderzuschlag weiter.

Sollte sich da nichts geändert haben, dann müssten aber zumindest wie bisher ( vor Juli 2023 ) unter Bürgergeld, vom Taschengeld min. 250 Euro ohne Anrechnung bleiben.

Vom übersteigenden Betrag dürften dann ggf.nur 45 % mindernd auf den Kinderzuschlag bei Antrag auf Weiterzahlung angerechnet werden, im günstigsten Fall bis 520 Euro gar nichts.

botwist1 
Fragesteller
 13.09.2023, 15:34

Hallo, danke für die Antwort, aber wir bekommen kein Bürgergeld oder ähnliches.

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isomatte  13.09.2023, 15:49
@botwist1

Das habe ich ja auch nicht behauptet, sondern nur erklärt, dass beim Kinderzuschlag teilweise auch die Verordnungen nach dem SGB - ll unter Bürgergeld gelten.

Wenn da die Änderungen zum Juli 2023 auch übernommen wurden, dann bliebe das Taschengeld für dein Kind bis zu 520 Euro ohne Anrechnung, wenn es noch unter 25 ist.

Bitteschön

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botwist1 
Fragesteller
 14.09.2023, 05:33
@isomatte

Ach ok, war unterwegs und habe es nur überflogen, jetzt habe ich es komplett gelesen, aber danke nochmal.

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Dad hoert sich alles sehr kompliziert an. Ich glaube, es waere das einfachste fuer Dich, wenn Du Dich an die Stelle/Behoerde wendest, wo Du Deine Antraege stellst. Dort bekommst Du kompetente Auskuenfte.

botwist1 
Fragesteller
 13.09.2023, 08:14

Hätte ich sowieso gemacht, aber dachte frage mal einfach in die runde, vielleicht hat das schon jemand durch. :-)

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Kindergeldzuschuss und Wohngeld sind Transferleistungen vom Staat. Zumindest beim Wohngeld muß jede Veränderung im Einkommen gemeldet werden. Wenn ihr schon 85 € drüber seid, dann gibt's auch kein Wohngeld...

botwist1 
Fragesteller
 13.09.2023, 08:11

Nein, verdienen 85€ mehr als was man als Hartz4 bekommen würde für 3 Personen.

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