Kindergeld wenn ich mal Teilzeit gejobbt habe?

1 Antwort

Wenn Du dann eine Ausbildung beginnen oder studieren willst, können die Eltern auch wieder Kindergeld für dich beantragen, solange Du noch keine 25 bist.

Solltest Du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung ab 18 sein bzw.dich z.B.bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden oder sogar schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche haben, dann könnte es selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung bis zum Beginn der Ausbildung weiter Kindergeld geben.

Man dürfte dann nur noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben, dass Einkommen hingegen spielt beim Kindergeld keine Rolle mehr, weil man die Einkommensgrenze schon 2012 abgeschafft hat.