Kindergeld im Fernstudium?

6 Antworten

Uni SGD

Uni?

Die SGD ist keine Uni, übrigens auch keine (Fach-)hochschule, sondern ein kommerzielles, privatwirtschaftliches Unternehmen, welches Kurse und Lehrgänge anbietet.

Das meiste davon ist als Hobby zu betrachten. Die Kurse sind nicht Bestandteil eines Studiums, die SGD bietet *überhaupt* keine Studienabschlüsse an.

Für "Kurse" und "Hobby" gibt es dann natürlich auch kein Kindergeld.

liavah  23.09.2019, 20:54

Nachtrag. Du beziehst dich hierauf:

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2012-6&nr=26108&pos=10&anz=13

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. März 2012 III R 58/08 seine Rechtsprechung bestätigt, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.

Dass ein Kurs, der per Fernlehrgang an einem privaten Institut absolviert wird, nicht "theoretisch-systematisch" sein kann und schon gar nicht das Jahr als Au-pair "begleitet", versteht sich wohl von selbst. Zudem gibt es keinerlei Kontrolle, was du da tust oder läßt.

Wenn jemand noch einen anderen Tipp hat, wie man weiterhin Kindergeld berechtigt bleibt, wäre ich sehr froh darüber.

Geh auf eine ordentliche Sprachschule vor Ort, mach eine Ausbildung oder geh ernsthaft studieren - dann bekommen deine Eltern auch wieder Kindergeld.

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Ich vermute einmal - den nachfolgenden Text hast Du gelesen :

https://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html

Ernsthaftigkeit der Ausbildung

Eine Ausbildung begründet einen Kindergeldanspruch nur, wenn diese auch ernsthaft betrieben wird. Die Dienstanweisungen schreiben dabei vor, dass „Zeit und Arbeitskraft“ des Auszubildenden/ Studenten soweit in Anspruch genommen werden, dass keine Zweifel daran bestehen, das gewünschte Berufsziel zu erreichen.

Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Berufsausbildung würden beispielsweise dann aufkommen, wenn der Auszubildende/ Student erheblich von der festgelegten Ausbildung- bzw. Studiendauer abweicht, die für eine vergleichbare Ausbildung üblich ist.

Da ich aber kein vollwertiges Studium machen möchte

besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld.

Leistungsnachweise über Ausbildungsstand

Insbesondere bei Ausbildungsgängen, die keine regelmäßige Anwesenheitspflicht erfordern, dazu gehören ein Universität- oder Hochschulstudium sowie das Fernstudium, müssen in regelmäßigen Abständen Leistungsnachweise – ähnlich dem BAföG – erbracht werden. Studenten werden diese auch als „Scheine“ kennen. In der Regel sind die Bescheinigungen von Hochschulen zum Semesterende ausreichend. Sind diese jedoch nicht aussagekräftig genug, können die Familienkassen auch die Zusendung von Arbeiten verlangen, um den Ausbildungsstand nachzuvollziehen. Gerade bei einem Fernstudium kann es daher vorkommen, dass die Familienkasse auch die Vorlage von Einsendeaufgaben verlangt.

Ausbildungs- und Unterrichtszeit

Bei einer Ausbildungs- bzw. Unterrichtszeit von 10 Wochenstunden gehen die Behörden von einer ernsthaft angestrebten Ausbildung aus. Liegen die Wochenstunden darunter, muss nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Zeitaufwand durch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffs entsteht oder zusätzliche ausbildungsfördernde Aktivitäten (z. B. praktische Übungen, Versuche etc.) durchgeführt werden.

Das ist keine Schule, also auch kein Kindergeld.

Deine Eltern können es erst wieder beantragen, wenn du Ausbildung machst, oder viell doch ein richtiges Studium an ner Uni

 (von der Uni SGD).

🤣🤣🤣

Das ist keine Uni. Sondern ein privates Fernfortbildungsinstitut mit eher zweifelhafter Reputation.

Spar dir das Geld lieber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung