Kindergarten schriftliche Zusage

6 Antworten

wenn eine schriftliche Zusage vorliegt, können NACHTRÄGLICH nicht die Kriterien verändert werden. Wenn sie allerdings gesagt hat, dass sie keinen anderen Kindergartenplatz hat, dann kann diese Unwahrheit als Grund genommen werden, eine schriftliche Zusage zurück zu ziehen, denn dann wäre die Zusage unter Annahme falscher Voraussetzungen erteilt worden. Wieso hat sie auch überall rumerzählt, dass sie einen Platz woanders hatte? ansonsten hätte es wohl keinen Grund zur Beschwerde gegeben. Oder sind diese Eltern im gegenständlichen Ort ansässig und sie vielleicht nicht?

WauWau1 
Fragesteller
 25.03.2012, 13:41

Sie hat es Mir erzählt. Und ich denke auch den anderen Eltern,wo dadurch keinen Platz bekommen habe.Wo auch sehr sauer sind

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je nachdem, wieviel Zeit vergangen ist, mag das mal gehen.. aber man verlässt sich ja auch auf die Zusage, nimmt womöglich nen Job an etc. Also SO einfach, denk ich, dürfte das nicht sein?! Da kannst Du Dich ja auf gar nix mehr verlassen bei Deinen eigenen Plänen!

Deine Freundin hat Anspruch auf einen Kindergartenplatz und den hat sie. Da sie dies bei der Ummeldung nicht gesagt hat, kann ihr der wohnortnahe Platz verweigert werden.

WauWau1 
Fragesteller
 24.03.2012, 13:26

Vielen Dank für die antwort! Hatte ich ja dann doch Recht

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Nein es geht nicht um Mich, sondern um eine Freundin von Mir. Die tochter von ihr,ist im nachtbardorf in der KiTa, Jetzt wollte sie hier bei Uns im Dorf. einen kindergartenplatz haben,hat dort aber nicht gesagt,dass die kleine schon einen Platz hat. Sie wird im Mai 3.dies haben aber ein paar mamas mitbekommen die jetzt sauer sind. Und an den Träger geschrieben haben. (verstehe ich auch) weil sie gar keinen Platz haben.Sie hat das schreiben bekommen.

Nur meine Frage ist,ob das überhaupt Rechtens ist, oder ob es Betrug ist,

WauWau1 
Fragesteller
 23.03.2012, 19:59

Weil sie nichts gesagt hat, dass Ihre Tochter schon einen platz hat.

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Hast du dich denn nicht erkundigt, welche Kriterien das nun gewesen sind?

Und wie war diese schriftliche Zusage denn formuliert ? Und wie lange ist diese denn her?