Kinder ohne Zustimmung der Mutter vom Kiga abholen?

8 Antworten

Auch ohne das gemeinsame Sorgerecht dürfte er die Kinder bei der Kita abholen, da es seine Umgangszeit ist. Mit seiner Vollmacht und der Umgangsvereinbarung könntest auch Du sie abholen, bis Du dort bekannt bist.

Warum ruft ihr nicht kurz die zuständige Richterin an? Immerhin ist diese Weigerung der Mutter schon Umgangsvereitlung, die man theoretisch mit Ordnungsmitteln belegen könnte.

Und passt auf, dass die Kinder nicht in Kürze DOCH die Mutter nach der Kita sehen "wollen". Das wird ihr nächster Schachzug sein - die Kinder zu manipulieren. Viel Glück J.

sumba  30.07.2011, 18:25

autsch joe, er könnte verhaftet und verklagt werden in grund und boden. ohne ihre erlaubnis kann er sich mit seiner umgangsvereinbarung auf den kopf stellen und mit den füßen wackeln. ohne ihre vollmacht und erlaubnis bekommt er die kids nicht aus der kita heraus.

es muss neu verhandelt werden. bei uns wurde dem vater einfach hausverbot seitens der tagespflege und sicherheitshalber noch seitens des jugendamtes ausgesprochen. aber dies wiederum ist eine andere geschichte.

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JoeGranato  30.07.2011, 21:27
@sumba

Ne Du, das glaub ich nicht. Um 14 Uhr läuft seine Umgangszeit schon 1/2 Std., und da er als Vater in dieser Zeit wo und wie und was mit seinem Kind machen darf, was er für richtig hält, darf er es auch abholen, wo er will. Ich geh allerdings davon aus, dass die Kigas die Papiere prüfen beim ersten Abholen oder dass sie das Kind fragen, ob der Abholer/ Vater ihm bekannt ist.

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PrinzessinBrain  30.07.2011, 21:46
@sumba

Wenn der Vater Sorgerecht hat kann er sogar mitentscheiden wo die Kids in die Kita gehen und wie lange sie diese Einrichtung besuchen. Bei GSR müssen beide Elternteile unterschreiben in der Kita (Bei Aufnahme des Kindes) und müssen sich einig sein.

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JoeGranato  30.07.2011, 21:55
@PrinzessinBrain

Naja, und wenn sie sich nicht einig sind ersetzt das Gericht die Unterschrift des Vaters. Aber hier gehts nicht um die Aufnahme, sondern um die regelmäßige Abholung. Die hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun, sondern mit dem Umgangsrecht des Vaters.

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Nur wenn das im Kindergarten so hinterlegt ist. Die dürfen die Kinder nicht raus geben, wenn sie keine Order dazu haben.

Es ist seine Kinderzeit, also wird sich das rechtlich lösen lassen. Die Mutter darf die Umgangszeit der Kinder nicht durch solche Mätzchen einschränken.

Hallo, also rechtliche Auskünfte darf man ja hier nicht erteilen also seh das ganze mal als Rat an. Wenn Sie geteiltes Sorgerecht haben dann darf dein Mann selbstverständlich seine Kinder vom Kindergarten abholen. ABER wenn Sie es nicht will wie wollt ihr denn dann vorgehen - Die Kinder abholen und ihr dann im NAchhinein sagen - Ach übrigens die Kinder sind schon bei uns haben sie im KIGA abgeholt?? DAs halte ich nicht unbedingt für die richtige Vorgehensweise - erzeugt nur Gegenwehr von ihr und dass Sie zu den Erzieherinnen sagt sie sollen die Kinder nur an Sie übergeben etc. Ich würde vielmehr versuchen mit ihr darüber zu reden und sie zu fragen was denn dagegen spricht, dass er die Kinder abholt... Wenn sie nicht mit sich reden lässt na dann - er hat das Recht um 13:30 die Kinder abzuholen also kann er sie auch im Kindergarten um 14:00 holen da kann sie eigentlich rein rechtlich gar nichts gegen machen. Aber wie gesagt versucht es auf die gemeinsame Schiene denn die Leidtragenden bei solch einem Streit sind doch immer die Kinder - und die verstehen das nicht warum Mama und Papa jetzt Nachmittags beide vor dem KIGA stehen und sich darum streiten wer sie nun mitnimmt ...

Evan2010 
Fragesteller
 29.07.2011, 12:37

Wir haben es ja schon so oft im guten probiert. Sie sagt weil die Kinder sie noch sehen wollen aber die Kinder sagen das das nicht stimmt und früher ging es ja auch, daß mein Mann die Kinder im Kiga abholt. Sie macht das extra um ihn eins reinzudrücken.

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Evan2010 
Fragesteller
 29.07.2011, 12:43
@Evan2010

Die Kinder sind 6 und 8. Der 6 jährige kommt dieses Jahr in die Schule.

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JoeGranato  30.07.2011, 13:20
@Evan2010

"...warum Mama und Papa jetzt Nachmittags beide vor dem KIGA stehen und sich darum streiten wer sie nun mitnimmt .."

Wie will die Mutter um 14 Uhr vor dem Kiga stehen, wenn sie doch arbeitet?

Die schnellste Lösung, die die Kinder optimal schützt, ist ein Anruf beim Gericht. Wenn die Richter(in) Handlungsbedarf sieht, ruft sie die Mutter an und weist auf die Übergabe um 13.30 hin. Fertig.

Wenn mir einer bei Rot in die Seite fährt, würde ich dem Fahrer auch nicht sagen: "Was spricht dagegen, dass deine Versicherung meinen Schaden übernimmt? Ich hoffe, dass mein Vorschlag bei ihnen jetzt keine Gegenwehr hervorruft.... Bla Bla."

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sumba  02.08.2011, 13:58
@JoeGranato

dann holt er die kinder halt um 16 uhr nach der arbeit von der mutter ab und bringt sie montag früh wieder in schule und kita. würd ich an vaters stelle einfach noch vorschlagen. so sehen sich die kinder halt morgends und abend.s

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Nicht einfachso. Wenn der Kita eine Vollmacht darüber ausgehändigt wird - ja.

Evan2010 
Fragesteller
 29.07.2011, 12:59

wieso vollmacht? er hat auch das sorgerecht und zudem ist es seine umgangszeit

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PrinzessinBrain  30.07.2011, 13:29
@sonnex2

Oh Mann, die Kinder werden wohl ihren Vater erkennen oder glaubst du da kommt irgendeiner und nimmt mal eben fremde Kinder mit und die Kinder gehen ohne murren mit??? Urteil und GSR-Urkunde reichen völlig.

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sumba  30.07.2011, 18:35
@Evan2010

das sorgerecht ist uninteressant. die mutter trifft die entscheidung der übergabe in der kita und abholung allein im rahmen der alleinigen alltagssorge. wenn sie also entscheidet kv darf nicht, dann darf er nicht. punkt. dann müssen die umgangszeiten geändert werden.

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PrinzessinBrain  30.07.2011, 13:28

So ein Blödsinn!!! Er braucht keine Vollmacht, er hat ein Urteil und Sorgerecht.

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sumba  30.07.2011, 18:36
@PrinzessinBrain

prinzessin sei leise. er bedarf auf jeden fall einer vollmacht. das sorgerecht hat nix zu tun damit. es ist alleinige lalltagssorge der mutter die hier entscheidt. punkt

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PrinzessinBrain  30.07.2011, 21:41
@sumba

Sumba, anscheinend bist du Hobbyjurist, nur leider ohne viel Anhnung. Du solltest aufhören solche Kommentare zu schreiben! Er hat ein Urteil mit Tag und Urzeit. Wenn die Mutter nicht in der Lage ist die Kinder zur festgelegten Zeit zu übergeben kann er sie sehr wohl holen. Wenn er Sorgerecht hat kann er seine Kinder holen wo er will wenn er Umgangszeit hat. Kindesentführung seines eigenen Kindes??? Sehr witzig! Die Mutter weiß wo die Kinder sind er entführt sie nicht, bleib mal locker.

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sumba  02.08.2011, 13:53
@PrinzessinBrain

prinzessin, du hast keine ahnung. nach neuer rechtsprechung und wir sind uns einig wir nehmen doch sicher immer die aktuellste, DARF er garnix machen. er darf warten bis mutti kommt und kind von der kita abholt. sie also bet entscheidet wer die kinder abholt und wer nicht. gibts keine vollmacht des bet, dann muss uet warten und darf sich in der zwischenzeit gerne beschweren. nur bis es zu einem beschluss kommt, bleibts halt so. er kommt an die kinder ohne vollmacht nicht heran. punkt. sorgerecht hat damit überhaupt nix zu tun.

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Ja das darf er. Es ist seine gerichtlich festgelegte Umgangszeit. Auch wenn er kein Sorgerecht hätte dürfte er das. Ich kann die Mutter nicht verstehen, sie soll sich doch freuen das er das Abholen übernimmt wenn sie arbeiten muss. Macht der Mutter im ruhigen Ton klar das es rechtens ist wenn er die Kids abhlolt. Wenn sie versucht den Umgang zu vereiteln macht sie sich sogar strafbar, es kann ihr passieren das sie Bußgeld zahlen muss wenn sie sich nicht an die Umgangszeiten hält. Sagt ihr sie soll im Kiga den Betreuern bescheid sagen das der Vater an bestimmten Tagen die Abholung übernimmt, wenn sie es nicht tut kann er um keine Schwierigkeiten zu bekommen das Urteil und die Urkunde übers GSR mit in den Kiga nehmen so das die Betreuer auch sehen können das er berechtigt ist die Kinder mitzunehmen.

sumba  30.07.2011, 18:23

auweia, das ist eine ganz grobe falschantwort. das könnte dazu führen das er noch im schlimmsten fall aufgrund versuchter kindesentführung mit der polizei abtransportiert wird. die urkunde gsr ist in der kita wenn es um die abholung geht wertlos. nur der betreuende elternteil legt fest wer die kinder holt und wer sie bringt. das tut er im rahmen der alleinigen alltagssorge. gsr hat damit nix zu tun. du solltest aufhören so einen schwachsinn zu verbreiten. das bringt kv in teufels küche. wenn die zeiten sich geändert haben müssen die umgangszeiten neu angeglichen werden dazu.

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JoeGranato  30.07.2011, 22:09
@sumba

Ich sachs nochmal dazu - Richter anrufen. Es geht ja hier nur um die erste Abholung, ob mit oder ohne Zustimmung der Mutter. Prinzessin und ich glauben, dass die Abholung während seiner Umgangszeit ok ist, auch ohne Zustimmung, da er während der Umgangszeit "die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens" hat ( §1687).

Aber wie gesagt: Richter anrufen, dann wird keiner verhaftet und gefoltert und wir können ruhig schlafen. :-)

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