Kind keine Wohnung und Unterhalt zahlen?

4 Antworten

Das geht gar nicht, da du mit 1300 Euro netto kaum leistungsfähig bist. Aber um genau so einen Fall zu vermeiden, solltest du dir jetzt doch schon mal Gedanken machen! Du wohnst in ihrem Haus, also macht einen ordentlichen Untermietvertrag, damit sie dich eben nicht von Gleich auf Jetzt vor die Tür setzen kann. Und was dein Einkommen betrifft, solltest du natürlich generell schon mal zusehen, dass du dir einen Job suchst, wo du eben mehr verdienst.

Hast du dich an den Kosten des Hauses beteiligt, oder in irgendeiner Form Miete bezahlt.

Dann hast du de facto einen Untermietvertrag und sie kann dich nicht von heute auf Morgen rausschmeißen, sondern muß diesen Untermietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Mit Hilfe vom Frauenhaus kann man da viel bewegen. Ansonsten bekommt man auch in der Obdachlosenunterkunft für Familie auch Hilfe.

Mit dem Erwerbseinkommen würdest Du nicht leistungsfähig sein, dann müsste sie beim Jugendamt erst einmal Unterhaltsvorschuss beantragen.

Wenn Du nachweislich nicht leistungsfähig warst oder bist, dann muss der Unterhaltsvorschuss auch nicht zurück gezahlt werden.