KFZ-Zulassung?
Für mein gewerblich genutztes ATV wird keine Zulssung erteilt, weil ich nicht über das zur Erlangung der Erstzulassung erforderliche Prüfdokument verfüge. Beim Kauf des fabrikneuen Fahrzeuges, das wegen der Frachtverschiebung über zwei Jahre nach Herstellung ankam, übergab mir der Händler ein jetzt im April ausgestelltes HU-Dokument der dekra, da das ursprüngliche abgelaufen ist. Das akzeptiert die Behörde nicht, da die HU nur für Gebrauchtfahrzeuge relevant ist.
Der Fachhändler lässt sich nun viel Zeit, so daß ich das ATV nicht nutzen kann. Gibt es ähnliche Erfahrungen, und wie sollte ich mich verhalten? Ich muss mich um die Auffostung des wegen Baumschadens gerodeten Waldstückes kümmern.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
1 Antwort
Salue
Neue Gesetze für bestimmte Motorfahrzeugklassen werden immer ab dem Datum der ersten Zulassung eingeführt. So kann es sein, dass für Dein Fahrzeug neue Normen eingeführt worden sind die nun erfüllt werden muss. Die Dokumente bestätigen nur die damaligen Normen. Dies reicht für eine Neuzulassung nicht aus.
Dein Händler hat Dir ein Fahrzeug verkauft, welches Du zulassen kannst. Es kann gut sein, dass er das Fahrzeug zurücknehmen muss und Dir ein neueres liefern muss.
Ich würde ihm eingeschrieben eine Abmahnung mit einer Terminsetzung zuschicken.
Tellensohn