Kfz-Autokennzeichen abkaufen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Übrigens, ein Fußballstar hat über Facebook dem Besitzer seines Wunschkennzeichens 10.000 € geboten, wenn er seine Kennzeichen übernehmen darf. Der Beitzer des Wunschkennzeichens war damit einverstanden! Hat sich ja auch gelohnt!!!

Wenn der Besitzer des Wunschkennzeichens einverstanden ist, könntet ihr gemeinsam zur Kfz-Zulassungsstelle fahren und er könnte sein Fahrzeug zuerst auf ein anderes Kennzeichen umkennzeichnen lassen und dann könntest Du diese Kennzeichen sofort übernehmen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeubrief)
  • Personalausweis
  • die amtlichen Kennzeichenschilder
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Verofant 
Fragesteller
 04.08.2022, 17:43

Na, das hört sich nach ner Antwort an, die sich nen Stern verdient hat! 😏👍

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Vergiss es. Der alte Besitzer müsste sein Auto abmelden und mit neuen Kennzeichen anmelden. Dann darfst du warten bis das Kennzeichen wieder freigegeben wird. Innerhalb von einem Tag funktioniert das nur beim selben Halter.

Den Aufwand, zumal ja auch eine neue EVB Nummer fällig ist usw wird sich niemand freiwillig antun. Da sind deine 200-300€ den Aufwand nicht wert

SBV777  04.08.2022, 16:23

Deine Antwort ist leider falsch! Warum sollte der Besitzer sein Auto abmelden? Warum sollte er eine neue eVB-Nr. brauchen?

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DerBayer80  04.08.2022, 16:33
@SBV777

Wenn er das Kennzeichen abgeben will, muss die Kiste erst abgemeldet werden. Neues Kennzeichen bedeutet auch neu Versicherung, da diese erlischt sobald abgemeldet wird

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SBV777  04.08.2022, 16:38
@DerBayer80

Du hast meine Frage noch nicht beantwortet. Das Fahrzeug erst außer Betrieb zu setzen, würde nur unnütz Geld kosten! Warum antwortest Du, wenn Du die Antwort nicht genau weißt?

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DerBayer80  04.08.2022, 16:41
@SBV777

Deine Frage wurde bereits im ersten Satz beantwortet. Um ein neues Kennzeichen zu bekommen, muss die Kiste erst abgemeldet werden

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SBV777  04.08.2022, 16:46
@DerBayer80

Das ist falsch! Das Fahrzeug muss lediglich umgekennzeichnet werden. Eine Außerbetriebsetzung wäre nicht erforderlich. Zunächst würde das Fahrzeug des Besitzers mit dem Wunschkennzeichen umgekennzeichnet und dann das Fahrzeug des Fragestellers! Eine eVB-Nr. wäre ebenfalls nicht erforderlich und die Gebühren würden sich bei ca. 40 bis 50 € Zulassungsgebühren belaufen. Zusätzlich müsst der Fragesteller noch die neuen Kennzeichen für den Besitzer des Fahrzeuges mit den Wunschkennzeichen bezahlen!

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Fragen kann man natürlich.

Aber für den "Nummernverkäufer" ist das mit reichlich Aufwand verbunden und deshalb wird er sich wohl kaum drauf einlassen.

Verofant 
Fragesteller
 04.08.2022, 15:58

Das würde ich für den soweit wie möglich erledigen und ihm halt vielleicht 200 oder 300 Euro dafür geben.

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Nein, du kannst das mit der Person abklären, Kennzeichen wird dann vom eigentlichen Fahrzeug abgemeldet und auf ein neues angemeldet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hobby und Ausbildung

Derjenige hat keine "Rechte" an der Nummer, die er dir abtreten kann.

Er müsste sein Auto abmelden, Du müsstest warten bis die Nummer wieder frei wird, und hoffen dass Du sie bekommst.

Er müsste sein Auto erneut anmelden.

Kein Mensch bei klarem Verstand würde darauf eingehen, nur damit Du S-EX 666 auf dem Auto stehen haben kannst...

Verofant 
Fragesteller
 04.08.2022, 16:00

Naja, für den hat sein Kennzeichen vielleicht keine Bedeutung, für mich aber schon. Und für 200 bis 300 Euro macht er`s vielleicht - sofern er keinen Aufwand hat und ich die Formalitäten für ihn erledige.

Ich kann meine Nummer ja auf mich reservieren lassen. Die Frage ist halt, ob er die Nummer reservieren kann und sie dann quasi für mich freigeben kann.

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DerBayer80  04.08.2022, 16:11
@Verofant

Du kannst die Formalitäten nicht für ihn erledigen. Nein er kann die Nummer nicht für dich reservieren und dir dann geben. Reserviert er die Nummer ist diese 1 Jahr auf ihm geblockt. Danach verfällt die Reservierung und die Nummer wird frei

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SBV777  04.08.2022, 16:27

Deine Antwort ist leider falsch! Wari, spööte der alte Besitzer sein Fahrzeug erst abmelden?

Der Fragesteller und der Besitzer des Wunschkennzeichens bräuchten nur die sogenannte Umkennzeichnung des Kennzeichens zu beantragen. Also erst der Besitzer des Wunschkennezichens und dann der Fragesteller!

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