Kennzeichenwinkel Ordnungswiedrigkeit oder Straftat?

2 Antworten

Ab 30 Grad ist es eine Ordnungswidrigkeit, die mit 10€ Bußgeld geahndet wird. Einige Grad weiter jedoch kommst du in den Bereich einer Straftat, dem Kennzeichenmissbrauch.

Hallo,

ich habe das in einem Artikel gefunden:

In jedem Fall ist es so, dass ab einem Neigungswinkel von 30° die Ordnungswidrigkeit beginnt und diese VOWi (Verkehrsordnungswidrigkeit) mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann. Wer höher hinaus will, findet sich ab ca. 60° plötzlich im Anzeigenbereich wieder. Aber nicht im Sinne des Bußgeldkataloges, sondern als Vergehen des Kennzeichenmissbrauches im Sinne des StVG.
Wir sprechen dann also von einer astreinen Straftat, mit der sich das zuständige Amtsgericht befassen wird. Aus langjähriger Praxis kann ich sagen, dass diese Anzeigen im Schnitt mit einem Strafbefehl in Höhe von rund 800 bis 1.000 Euro enden. Beim Erstverstoß wohlgemerkt. Punkte im VZR (Verkehrszentralregister) kommen außerdem hinzu.

LG Schurzi21

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre die Yamaha MT-09 Bj. 2021