Kennt wer sich rechtlich halbwegs mit entgeltlichen Parkplätzen aus?


11.03.2022, 17:57

Wie in einem der Antworten kommentiert ist das eine Frage des Verschuldenmüssens.

Dieses könnte beim Betreiber liegen, da er kein Schild installiert hat das signalisiert wie viele freie Parkplätze verfügbar sind.

Oder es könnte beim Fahrzeugabsteller liegen, da er auch das Geld hätte zurückfordern können und ggf. einen anderen Parkplatz hätte suchen müssen.

3 Antworten

Ich kenne nur Parkplätze, bei denen ich bei der Einfahrt ein Ticket ziehe und erst nach Beendigung der Parkzeit am Automaten das Ticket einstecke und den zu zahlenden Betrag einwerfe. Stellt sich also, nach Erhalt des Tickets heraus, dass der ganze Parkplatz belegt ist, kann ich ohne zu zahlen auch den Parkplatz wieder verlassen.

Es ist ganz egal, wann und wo ich auf einem reservierten Parkplatz parke. Ich parke dort widerrechtlich und muss die Strafgebühr und im Zweifel sogar den Abschleppdienst bezahlen.


lookingforAnswe 
Fragesteller
 11.03.2022, 17:51

Der erste Absatz ist überflüssig. Wie gesagt mein Sachverhalt wurde so konstruiert. Es ist letztendlich eine Frage des verschuldenmüssens

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Hast du eine Leistung bezahlt und sie kann nicht erbracht werden, so ist das Entgelt zurück zu zahlen. Macht das der Leistungserbringer auf Aufforderung nicht, so musst du die Zivilgerichtsbarkeit bemühen.

Stehst du auf einem reservierten Parkplatz, so ist eine Vertragsstrafe rechtens.


lookingforAnswe 
Fragesteller
 11.03.2022, 17:50

i.d.R kommt es nur selten zum Kontakt zwischen Parkplatzbetreiber und Fahrzeugabsteller. Allerdings ist es auch so das bei Leistungsstörungen ohne Verschulden des Schuldners (Fahrzeugabsteller) auch die Vertragsstrafe entfällt ( MünchenerKommentar). Im realen Leben kennt man doch nur entgeltliche Parkplätze mit grünem Schild, auf denen die Anzahl der freien Parkplätze stehen. Darüber verliert der Aufgabensteller kein Wort. Liegt das Verschulden also beim Gläubiger, da er ja ein solches Schild hätte anbringen müssen? Oder hätte der Schuldner fahren müssen und seine Zahlung zurückfordern müssen. Letzten Endes lag diese Entscheidung ja auch bei ihm.

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TomEF98  12.03.2022, 12:11
@lookingforAnswe

Es gibt keine Verpflichtung, die Zahl der freien Parkplätze auszuweisen. Das ist ein (nicht ganz billiger) technischer Aufwand, und auch nicht 100% zuverlässig, von daher darf man auch gerne darauf verzichten.

Die Schuld liegt beim Fahrer, der (davon gehe ich aus) trotz ordnungsgemäßer Beschilderung auf einem reservierten Parkplatz geparkt hat. Stört sich der Parkplatzbetreiber oder derjenige, der ihm für die reservierte Stellfläche (mehr) Geld (für die Dauerhafte Nutzung/Verfügbarkeit) zahlt, dürfen beide entsprechende Ansprüche geltend machen (der Parkplatzbetreiber in Form einer Vertragsstrafe oder indem er (um seiner vertraglichen Verpflichtung zum Freihalten der Lücke gegenüber dem rechtmäßigen Nutzer nachzukommen) dich sogar abschleppen lässt, oder auch der rechtmäßige Nutzer durch Abschleppen lassen, wenn er kommt und in seiner Lücke parken möchte).

Der Fahrer hätte hingegen die Möglichkeit gehabt, wieder zu fahren, und entweder innerhalb eines kostenfreien Zeitfensters das Parkhaus wieder zu verlassen oder eben, auch wenn es umständlich wäre, und es viele nicht machen (siehe mein anderer Kommentar) die gezahlte Gebühr zurück zu fordern. Damit ist die Vertragsstrafe gegen den Fahrer berechtigt und in diesem Fall auch eine Forderung auf Rückzahlung der regulären Parkgebühr nicht mehr möglich, da der Fahrer die Leistung (=die Nutzung des Parkplatzes) ja trotzdem in Anspruch genommen hat

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Dann fährt man wieder vom Parkplatz!

In aller Regel kann man 15min lang ohne Kosten wieder vom Parkplatz (Räumzeit) (Parkticket)

Einen Parkschein löst man erst wenn das Fahrzeug abgestellt ist


TomEF98  11.03.2022, 17:33

Diese 15 Minuten gibt es leider nicht überall. Ich musste in gleicher Situation schon mal 2€ für eine angefangene Stunde zahlen!

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Ursusmaritimus  11.03.2022, 17:35
@TomEF98

Muss es grundsätzlich geben, eben weil möglicherweise kein Parkplatz zur Verfügung steht.

Wenn du aber an den Automaten gehst verlangt der natürlich eine Stunde; an der Schranke ist das Ticket frei.

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lookingforAnswe 
Fragesteller
 11.03.2022, 17:54
@TomEF98

Gab es einen Kontakt mit dem Parkplatzbetreiber? Oder war das lediglich an der Schranke? Und wann war das ca.? Gab es da solche grünen Schilder mit der Menge an freien Parkplätzen?

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TomEF98  12.03.2022, 11:56
@Ursusmaritimus

Leider nicht, ich wollte ja so wieder rausfahren nach vllt 5 Minuten... An der Schranke kam die Karte wieder raus, "KARTE NICHT ENTWERTET" oder sowas in der Richtung...

Für einen Streit mit dem Betreiber fehlte mir zu dem Zeitpunkt die Energie

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TomEF98  12.03.2022, 11:59
@lookingforAnswe

Ich habe lediglich mit der Schranke und dem Automaten "gestritten". Und nein, die Zahl der freien Plätze wurde nicht angezeigt.

Ich war noch jünger und naiver und habe mich nicht auf einen Streit mit dem Parkplatzbetreiber eingelassen (Zumal das Ticket ja dann einkassiert wurde, und der Automat keine Quittung gegeben hat, also hatte ich nix in der Hand. Um am Automaten bzw der Schranke über die Sprechtaste jemandem vom Notdienst zu rufen, fehlte mir sowie den Fahrern hinter mir die Geduld

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lookingforAnswe 
Fragesteller
 12.03.2022, 17:51
@TomEF98

Ich glaube ich hätte mir den Aufwand, den Betreiber aufzusuchen, auch nicht gemach,. Ich hätte genauso bezahlt und mich dann kurz drüber geärgert. Aber rein rechtlich dürfte man sein Geld zurückverlangen, da der Betreiber seine Pflicht aus Vertrag nicht erfüllt hat.

Ich glaube mittlerweile gibt es diese Schilder zur Anzeige der freien Parkplätze fast überall, gerade weil es genügend Streitigkeiten über sowas gab. Genauso wie man meist 15 Minuten hat die man unentgeltlich den Parkplatz befahren darf um einen freien Parkplatz zu finden.

Aber all das gibt es in meinem zu bearbeitenden Fall leider nicht, nur das Parken auf einem reservierten Platz aus Trotz

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