Kennt ihr jemanden der auf folgende Art ausgezogen is?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es zu Hause tatsächlich nicht mehr auszuhalten ist, kannst Du, solange Du unter 18 bist, immer das Jugendamt bitten, Dich in Obhut zu nehmen. Es ist die Pflicht des Jugendamtes, Deiner Bitte nachzukommen.

Dann wird das Jugendamt erstmal schauen, dass Du umgehend, also noch am selben Tag, in einer Einrichtung zur Inobhutnahme aufgenommen wirst. In der Regel bekommst Du auch dort ein eigenes Zimmer, maximal ein Zweibettzimmer. Dort gibt es Betreuer (pädagogisches Fachpersonal), mit denen Du natürlich auch über alles Mögliche reden kannst. Die kümmern sich i.d.R. dann auch darum, dass Du morgens geweckt wirst, um weiter in die Schule gehen zu können, wenn keine Ferien sind.

Das Jugendamt wird in der Zwischenzeit das Gespräch mit Deinen Eltern und Dir suchen, um zu schauen, ob eine Rückkehr in den Haushalt der Eltern möglich ist und wie das dann gehen kann (bspw. begleitet durch eine Familienhilfe). Ist eine Rückkehr nicht möglich, wird für Dich eine feste Wohngruppe gesucht, in der Du langfristig bleiben kannst. Je nachdem in welchem Alter Du bist, kann das dann in Verselbständigung innerhalb der Gruppe oder Verselbständigung in einem eigenen Appartment übergehen.

Während Du über das Jugendamt untergebracht bist, hast Du Anrecht auf Taschengeld und Bekleidungsgeld. Um Organisatorisches, wie Ticket für ÖPNV, Ummeldung, Anmeldung Schule etc. kann sich die Wohngruppe kümmern.

In Wohngruppen gelten aber auch gewisse Regeln, an die Du Dich halten musst. Es wird dort ungern gesehen, wenn Du nächtelang weg bleibst, ständig Streit mit anderen dort hast oder die sogar bedrohst.

Der Auszug war etwas ungewöhnlich. Hab versucht mich zu erhängen, kam erat auf die intensiv dann geschlossene, dann offene und dann in eine betreute WG.

Ich bin zwar nicht vor der gesamten Familie geflüchtet, sondern vor meinem damaligen Ehemann.

Mir hat ein sehr guter Freund geholfen, so dass ich nur noch mein Kind und unsere Kleidung schnappen musste, alles andere ließ ich stehen und … weg war ich, als er arbeiten war.

Allerdings war ich bereits volljährig!

Wenn es extrem ist, gehe persönlich zum Jugendamt und lass dich über deine Möglichkeiten beraten. Es gibt immer einen Weg!

Viel Glück 🍀

Ja, ich kenne einige. Sie sind zum Jugendamt gegangen, und haben ihre Situation geschildert.

Ashoka2871 
Fragesteller
 25.06.2023, 01:19

was passierte daraufhin, könntest du es mir im detail sagen? wäre sehr sehr dankbar

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Danny59  25.06.2023, 01:43
@Ashoka2871

Das ist sehr unterschiedlich, hängt auch von der Art der Mißhandlung ab und deinem Alter ab. Manche sind in betreute WGs gezogen, andere (meist Jüngere) wurden in Pflegefamilien untergebracht, und andere wurden zu einer Ausbildung mit Wohnmöglichkeit vermittelt. Du kannst du aber (wenn du unter 21 bist) beim Jugendamt beraten lassen. Wenn du noch zur Schule gehst, mache doch einen Termin beim sozialen Dienst in der Schule. Die wissen auch Bescheid.

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Ashoka2871 
Fragesteller
 25.06.2023, 13:33
@Danny59

Bin 17 gehe zur Schule 13.Klasse nach dem Sommer, sowas wie einen sozialen Dienst haben wir leider nicht.Gehe ich jetzt zum Jugendamt oder rufe ich da an? Und wie erkläre ich denen meine Situation, also dort gibt es doch bestimmt verschiedene Bereiche oder so..? Danke für die bisherigen Antworten

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Danny59  25.06.2023, 15:41
@Ashoka2871

Das verstehe ich nicht - in jeder Schule gibt es eine/n Sozialarbeiter*in oder eine/n Schulpsychologen*in. Die erste Anlaufstelle konnte aber auch der/die Vertrauenslehrer*in sein.

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