Kein Widerrufsrecht bei Abschluss eines Vertrages?

5 Antworten

Ja, so ist es. Bei allen Verträgen!

Ganz korrekt sind die Antworten hier nicht: Das Wiederrufsrecht gilt je nach dem, wie eine Vertragsanbahnung zustande gekommen ist und nicht wo und wie der Vertrag geschlossen wurde. Hast du also z.B. einen Werbeanruf per Telefon erhalten, fällt dies unter das Fernabsatzgesetz und du könntest ggf. den Vertrag trotzdem wiederrufen.

Interessant wäre, warum Sie den vertrag wieder stornieren will. Hat Sie etwas falsches bestellt, was sie während des Gespräches nicht haben wollte und gesagt hat? Wenn es dann noch Zeugen dafür gibt, dann kann ein sogenannter "Inhaltsirrtum" vorliegen und du kannst ggf. den Vertrag anfechten.

Richtig. Es gibt bei Kauf / Abschluss im Geschäft kein allfgemeines Recht auf Widerruf, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der (vertragsfähige) Verbraucher schon wissen muss, was er da abschließt. Ein solches Recht gibt es nur bei Fernabsatz nach §312d BGB, aber gerade nicht bei einem Ladenkauf, bei dem ja der Käufer selbst in das Geschäft des Verkäufers kommt, um einen Vertrag abzuschließen.

Da haben die Verkäufer recht. Nur nach dem Fernabsatzgesetz können Verträge widerrufen werden. Wenn deine Freundin im Shop war kann sie höchstens auf kulanz der Verkäufer hoffen