Kein warmes Wasser, Vermieter ist es egal?

4 Antworten

Du kannst einen Brief an den Vermieter schreiben und das Problem schildern und mit Mietminderung drohen,wenn er den Schaden nicht reparieren lässt

ich befürchte ,die Solaranlage wird weiterhin zu wenig warmes Wasser liefern

Kannst du dir keine bessere Wohnung suchen ?

das ist kein strafrechtliches, sondern ein privatrechtliches Problem (Mietrecht), das ihr mit dem Vermieter lösen müsst

Mietminderung hilft vermutlich ...

nein mietminderung ist richtig

der macht schon was, wenn er geld verliert

ansonsten wohnt ihr halt günstig

Sie können nach vorheriger Ankündigung die Miete künftig kürzen, bei der mißsand durch den Vermieter behoben wurde.

  • 37° warmes Wasser nach Vorlauf von 70 Liter: 5 % Mietminderung (LG Berlin NZM 2002,143);
  • Störung der Warmwasser- und Heizungsversorgung im Mai/Juni: 10 % Mietminderung (LG Heidelberg WuM 1997, 44);
  • Unzureichende Dauerleistung des Warmwasseraufbereiters, Einschränkung der aufeinanderfolgenden Entnahme von Warmwasser nebst weiteren Mängeln: 15 % (LG Braunschweig ZMR 2000, 222);
  • Ausfall des Warmwasserboilers im Badezimmer: 15 % ((AG München NJW-RR 1991, 845);
  • Ausfall der Warmwasserversorgung, Wohnungstemperatur im Winter nur 15°: 70 % (AG Görlitz WuM 1998,315);
  • Wegfall der Warmwasserversorgung (+ Vorenthaltung des Kellers): 30 % (AG Darmstadt WuM 1983, 151).

Setzen Sie dem Vermieter zur Behebung des Mangels eine angemessene Frist, indem Sie für den Fall des fruchtlosen Verstreichens die  Beauftragung eines Fachunternehmens zu Vermieterlasten ankündigen.