Kein Geld für die Berufung?

2 Antworten

Den Fall kann es eigentlich nicht geben. Denn da hat der Beklagte ja im Umfang der Berufung in der ersten Instanz gewonnen. Dann ist ihm aber in der Berufung PKH zu bewilligen, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausreichend sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

Dann muß der Beklagte für die Kosten sparen. Der Kläger muß da keine Rücksicht nehmen. Allerdings wenn er verliert, zahlt er die Kosten und der Beklagte nichts.