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Kein Einwegpfand bei 5 Liter Bierfass ?

gefragt von digiritterdigiritter am 27.02.2009 um 13:50 Uhr

Wieso ist den auf einer normalen Bierdose (0,5 L) Einwegpfand in höhe von 0,25 € drauf , aber auf einem 5 Liter Partyfass nicht. Das 5 Liter Partyfass ist doch 10 mal so groß und gerade da müsste doch eher Pfand drauf sein, oder? Ich verstehe das nicht. Das 5 Liter Fass kann man übrigens im gelben Sack entsorgen.


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frischling
beantwortet von frischling am 27. Februar 2009 13:52
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Das versteht keiner...

Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) enthält Regelungen über die Pfanderhebung- und Rücknahmepflicht von Einweggetränkeverpackungen (sog. Dosenpfand). Demnach muss für bestimmte Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter ein Pflichtpfand in Höhe von mindestens 0,25 € erhoben werden.


damas
beantwortet von damas am 27. Februar 2009 13:52
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wer schmeisst schon ein 5 Liter Fass ausm Autofenster??

Kommentar von 4dd6c0b3ba6dafd2f84101d247a4d4d8smalldigiritter am 27. Februar 2009 13:56

Darum geht es in meiner Frage nicht.

Kommentar von 06485153d0047d9f506eff740e258fb2smalldamas am 27. Februar 2009 14:26

natürlich nicht, aber du musst zugeben, dass seit des Dosenpfandes weitaus weniger 0,5l Dosen auf der Strasse rum liegen als vorher. Wir holen nur noch welche die ich auch zurückgeben kann. Hast du schon beim Getränkehandel nachgefragt ob sie die zurücknehmen - wenn auch ohne Pfand


regideur
beantwortet von regideur am 27. Februar 2009 13:52
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Es wird zuwenig davon verkauft das sich ein Pfand und eine Wiederverwendung lohnen würde.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 27. Februar 2009 13:51
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So lautet das Gesetz - Herr Trittin hat es mir leider noch nicht erklärt.


medic
beantwortet von medic am 27. Februar 2009 13:53
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http://bundesrecht.juris.de /verpackv1998/_8.html

§ 8 Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (1) 1Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass gebrauchte, restentleerte Verpackungen vom Endverbraucher in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können. 2Sie müssen den Endverbraucher durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln in der Verkaufsstelle und im Versandhandel durch andere geeignete Maßnahmen auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen. 3Soweit Verkaufsverpackungen nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen, können abweichende Vereinbarungen über den Ort der Rückgabe und die Kostenregelung getroffen werden. (2) Die zurückgenommenen Verpackungen sind einer erneuten Verwendung oder einer Verwertung, Verpackungen gemäß § 3 Abs. 7 Nr. 3 einer stofflichen Verwertung, zuzuführen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. (3) 1Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind verpflichtet, die Anforderungen nach Anhang I Nr. 4 Satz 1 bis 5 entsprechend zu erfüllen. 2Die Dokumentation ist der für den Vollzug des Abfallrechts zuständigen Behörde, auf deren Gebiet der Hersteller oder Vertreiber ansässig ist, auf Verlangen vorzulegen. 3Anhang I Nr. 4 Satz 13 und 14 gilt entsprechend.


Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 27. Februar 2009 13:53
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Vielleicht wollen sie ja den Umsatz damit steigern, keine Ahnung


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 27. Februar 2009 13:55
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weil dosen auf den straßen rumgeworfen werden und so...aber man kauft sich ja kein fass und trägts mit rum

Kommentar von 4dd6c0b3ba6dafd2f84101d247a4d4d8smalldigiritter am 27. Februar 2009 13:56

Wer sagt das? Habe ich schon getan, sogar 2 im Rucksack.

Kommentar von Simple_avatar3smallNicoDeluxe am 27. Februar 2009 13:59

aber das ist eher die mindermenge...vielleicht zum männertag...aber nich i.d.R


quinti
beantwortet von quinti am 27. Februar 2009 16:26
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Kann man , im gelben Sack entsorgen nur ist kein Pfand drauf.

Schon mal gesehen das Billig Läden Flaschen mit 3,1 ltr.billiger verkaufen können deswegen.


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