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Das dürfte in jedem Falle eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung (Änderung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes) sein, der ein Vermieter zustimmen sollte, sofern er nicht zusätzlich gegenüber einer WEG weisungsgebunden wäre.

Ohne eine solche Zustimmung sollten Sie kein Geld für sowas ausgeben.

Sieht sehr danach aus. Besser vorher fragen, dann gibt es hinterher keinen Streit.

Auf jeden Fall! Ich habe kürzlich um diese Erlaubnis gebeten, aber der Balkon wurde nicht genehmigt, weil es einen zu starken Eingriff in das Fassadenbild darstellt. Dabei wäre das Teil nur zum Hinterhof raus, aber naja...

Was du machen darfst, ist zum Beispiel die Anbringung eines Außenrahmens für ein Insektengitter. So etwas wird meine Alternative zum Balkon. Als Insektenschutzgitter habe ich mir PetScreen Gewebe bestellt, was extrem reißfest sein soll.

Mit einem gesicherten Fenster können deine Katzen wie beim Balkon auch Frischluft schnuppern.

Musst du auf alle Fälle den Vermieter fragen

Definitiv fragen. Das erspart viel Ärger, sicher ist sicher.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe selber 2 Kater und bin mit Katzen groß geworden.