Kastration bei Hengst im Pass eintragen?
Hallo, ich weiß diese Frage wurde schonmal gestellt, allerdings vor 10 Jahren. Ist es immer noch üblich, das Pferd nach der Kastration einfach als Hengst drin stehen zu lassen? Oder ist es mittlerweile Pflicht bzw. besser als Turnierpferd das umtragen zu lassen? Danke
2 Antworten
Lt. der neuen Equidenpass-Verordnung muss seit 2016 auch eine Kastration im Pass eingetragen werden.
Der Pferdehalter bzw. -eigentümer muss gemäß Artikel 27 dafür sorgen, dass die im Equidenpass eingetragenen Daten jederzeit aktuell sind bzw. innerhalb 30 Tage geändert werden. Dies betrifft vor allem die Informationen über den Schlachtstatus, Kastration, den lesbaren Transpondercode, den Status des Pferdes (z.B. registriertes Zucht- bzw. Sportpferd), sowie den aktuellen Eigentümer (Besitzerwechsel).
Quelle: phcg.de
Das macht i. d. R. der Tierarzt - ich vermute, dass durch das Symbol für "männlich" lediglich ein Strich gezogen wird und am Rand dann ein Stempel, Unterschrift u. Datum des Veterinärs vermerkt werden.
Du kannst das aber auch beim Tierarzt noch mal erfragen.
War der Hengst in einem Zuchtverband registriert, musst Du die Kastration spätestens 4 Wochen nach dem Eingriff dort gemeldet haben.
Normalerweise ist es Aufgabe des Tierarztes, die Kastration im Equidenpass zu dokumentieren.
Weißt du zufällig auch, wo ich das Formular dafür finde? Oder macht der Tierarzt das? Es sind zwar noch ein paar monate, aber ich möchte wenn es dann soweit ist nichts falsch machen.