Kassenzettel verloren?
Hallo
Ich habe in Dezember 2020 mir ein Fernseher in Aldi Süd gekauft Marke Medion im Mai habe ich 1 mal eingeschickt dann das 2 mal und bei 3 mal wollte ich eine Rückerstattung haben aber ich habe leider den kassenzettel verloren von dem Fernseher, daraufhin bin ich zu Aldi gegangen wo ich das Produkt gekauft hatte und habe gefragt ob die vielleicht den kassenzettel nochmal ausdrucken können aber kassenzettel in aldi wird nur 6 Monate lang gespeichert dann wird er gelöscht aber nur den Betrag finden die noch aber kassenzettel nicht mehr, darauf hin habe ich bei Medion angerufen habe meine Situation geschildert den Fernseher haben die dort in Werkstatt gelassen und ein Beweis über die Bank akzeptieren die nicht es muss den kassenzettel sein.
Kann mir bitte jemand helfen
Du hast per Karte bezahlt?
Ja aber da steht nur wie viel es gekostet hat aber nicht was es war
4 Antworten
Der Fernseher ist bei Medion über die Seriennummer mit Deinen Daten gespeichert, und die wissen zu welchem Preis der verkauft wurde, das die eine Rückerstattung nur gegen Kaufbeleg abwickeln wollen ist so rechtlich nicht zulässig. Durch die ersten beiden durchgeführten Gewährleistungsnachbesserungen haben sie den Gewährleistungsfall anerkannt, die wurden ja von Dir geltend gemacht, nun können Sie sich auch ohne Kaufbeleg nicht vor der Kaufpreiserstattung nicht drücken.
Habe gerade nochmal bei Medion angerufen die meinten immer wieder das die ein Kaufbeleg brauchen
Nein.
Ohne Kaufbeleg könntest du den Fernseher ja auch auf der Straße gefunden haben oder er könnte schon viel älter sein und damit nicht mehr in Garantie und damit deren Problem.
Kaufbelege von solchen Dingen immer gesondert aufheben.
Was soll man dir denn da noch helfen? Ist ein Wunder, dass die den überhaupt ohne Rechnung repariert haben.
Ich würde sagen, dass du jetzt einfach Pech gehabt hast.
Derlei Dinge sind halt IMMER an die Rechnung gebunden.
Aber aldi hat den Kaufbeleg nicht mehr die Speichern das nur 6 Monate lang ab danach wird es gelöscht
Ein Kontoauszug gilt als Zahlungsbelegt.
Dazu muss ALDI die Daten des Kaufs 10Jahre aufbewahren, woraus auch ein Recht auf eine 2te Quittung interpretiert wird. Was Du schreibst hat keinerlei Grundlage im deutschen Recht.
Ein Zeuge würde reichen....