Kassenbon verloren - Umtausch möglich?

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Ein Recht auf Umtausch hast du nur, sofern die Ware kauptt ist. Einfach wegen nichtgefallen oder aus einer Laune heraus, muss der Verkäufer garnichts. Eine Rücknahme nur weil du es dir anders überlegt hast, ist Kulanzsache!!! Ausnahme: Fernmündlich(telefonisch) oder an der Haustür abgeschlossene Verträge. Bei allem anderen muss der Händler dir lediglich einwandfreie, soll heißen unbeschädigte Ware liefern. Sollte dies nicht der Fall sein, hat er das Recht, sofern sinnvoll, 3 mal nachzubessern, erst danach darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten und somit zu deiner "gesetzlich geregelten Rückgabe" kommen.

Noch was: Den Bon brauchst du nciht zum Umtauschen. In den ersten 6 Monaten ist der Laden in der Pflicht, solche Unterlagen dabei zu haben und danach reicht auch ein Konto-Auszug oder ein Zeuge. Auch wenn Läden das immer wieder "verlangen"

Denkt doch auch mal nen bisschen wie ein Händler: Es kann doch ni jeder Kunde kommen, dein Zeug kaufen, vielleicht ncoh benutzen und dann sein Geld wieder verlangen wenn ihm der Sinn danach steht.

Dem Frollein ein Kompliment machen. Manchmal hifts. Ohne Kassenzettel musst du kleinbei geben.

Umtausch ist reine Kulanzsache des Händlers, anders bei Reklamation der Ware. Aber ein Versuch kostet nichts, frag den Händler ob du die Ware wegen nichtgefallen zurück geben kannst. Das Problem, dein Geld wirst du dadurch nicht wieder sehen.

DonRamon  15.09.2011, 11:20

Umtausch hat mit Kulanz gar nichts zu tun. Als Händler muss er Gewährleistung geben, das ist sogar gesetzlich geregelt....

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samwis  15.09.2011, 12:12
@DonRamon

DonRamon: Umtausch aber auch nur ihm Rahmen eines tatsächliches Fehlers! Eine Rücknahme nur weil du es dir anders überlegt hast, ist Kulanzsache!!! Ausnahme: Fernmündlich(telefonisch) oder an der Haustür abgeschlossene Verträge. Bei allem anderen muss der Händler dir lediglich einwandfreie, soll heißen unbeschädigte Ware liefern. Sollte dies nicht der Fall sein, hat er das Recht, sofern sinnvoll, 3 mal nachzubessern, erst danach darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten und somit zu deiner "gesetzlich geregelten Rückgabe" kommen

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DonRamon  15.09.2011, 12:19
@samwis

Das reicht alleine schon, wenn er sagt das Hemd sei zu klein oder zu groß...

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Eichbaum1963  15.09.2011, 21:25
@DonRamon

Nein, zu klein oder groß gekauft ist kein Mangel, ergo auch kein Gewährleistungsfall.

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Nichts. Einfach auf Kulanz hoffen. Ein Recht auf Rückgabe hast du nicht.

Ja, sofern du auch anders beweisen kannst, wo und wann die Ware gekauft wurde. Hast du mit Karte bezahlt, hilft der Kontoauszug. Streng genommen reicht ein Zeuge.

Eichbaum1963  15.09.2011, 21:28

Das würde bei einem Mangel reichen aber nicht für einfachen Umtausch. Es gibt beim Händlerdirektkauf keine Rückgaberecht.

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