Ein Recht auf Umtausch hast du nur, sofern die Ware kauptt ist. Einfach wegen nichtgefallen oder aus einer Laune heraus, muss der Verkäufer garnichts. Eine Rücknahme nur weil du es dir anders überlegt hast, ist Kulanzsache!!! Ausnahme: Fernmündlich(telefonisch) oder an der Haustür abgeschlossene Verträge. Bei allem anderen muss der Händler dir lediglich einwandfreie, soll heißen unbeschädigte Ware liefern. Sollte dies nicht der Fall sein, hat er das Recht, sofern sinnvoll, 3 mal nachzubessern, erst danach darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten und somit zu deiner "gesetzlich geregelten Rückgabe" kommen.

Noch was: Den Bon brauchst du nciht zum Umtauschen. In den ersten 6 Monaten ist der Laden in der Pflicht, solche Unterlagen dabei zu haben und danach reicht auch ein Konto-Auszug oder ein Zeuge. Auch wenn Läden das immer wieder "verlangen"

Denkt doch auch mal nen bisschen wie ein Händler: Es kann doch ni jeder Kunde kommen, dein Zeug kaufen, vielleicht ncoh benutzen und dann sein Geld wieder verlangen wenn ihm der Sinn danach steht.

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Dei meisten "Discount"-Artikel sind Markenprodukte billig verpackt :-)

Das liegt schlicht daran, dass es die Firmen wesentlich mehr kosten würde die Maschinen still zu legen sobald das Produktionsziel erreicht ist als einfach zu produzieren und das als "Ja!" zu verscheuern.

Ich persönlich mag Ja!

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