Kart mit A1

2 Antworten

Das kommt darauf an, ob das Kart eine Straßenzulassung hat oder nicht. Auf Privatgelände darf man grundsätzlich alles auch ohne Führerschein bewegen insofern man nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

Sollte das Kart eine Straßenzulassung besitzen, so gelten natürlich die übrigen Regeln. Gedrosselt auf 80 km/h und im Fahrzeugschein darf es nicht als "zweispuriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung" vermerkt sein, da man sonst über einen Führerschein verfügen muss, welcher auch für Quads/Atv´s benötigt wird.

Da ein Kart vier Räder hat, nein.