Darf man mit 17 Jahren (und dem A1-Führerschein) in Rumänien eine 125er fahren?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Informationen auf etlichen Websites sind leider veraltet.

Seit dem 19.01.2013 mussten alle EU-Länder die Führerscheinrichtlinien von 2006 umgesetzt haben -> so z.B. auch Österreich, in welcher man als Deutscher Jugendlicher unter 18 nicht mit seiner 125er fahren durfte.

In Rumänien darfst du also mit der 125er und dem A1 fahren - auch wenn du noch nicht volljährig bist.

Dafür könntest du anderswo Probleme bekommen weil du noch nicht volljährig bist.

Generelle Rumänien-Infos:

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/RumaenienSicherheit.html

Und noch bisser'l was zum Lesen:

https://www.blindschleiche.ch/2016/08/strassen-in-rumaenien/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe regelmäßig damit zu tun. ;)

In diesem Fall für Rumänien liegst du zwar richtig, aber ...

... auch in der EU sind die Bestimmungen des jeweiligen Staates für das Mindestalter zu beachten.

Das Fahren einer 125er mit dem A1 mit 16 ist nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten erlaubt.

Gruß Michael

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@19Michael69

Ich wollte dir jetzt mit einem Link als Quelle widersprechen - nur finde ich es nicht mehr. :(

Bis 13.01.2013 war NL wie Österreich tabu für 125er mit Führer unter 18 Jahren. Seit dem sei es erlaubt.

Der A1 kann mit 16 erworben werden, die Länder durften die Grenze jedoch auf 17 oder 18 Jahre anheben beim Umwandeln in nationales Recht. Jedoch müssen für Touristen die im Herkunftsland geltenden Regeln (A1 mit 16 erworben) nun akzeptiert werden.

Tja, und genau dafür finde ich gerade keine verlässliche Quelle.

Ich weiß das ich es gelesen habe - in einem Atemzug mit der Novellierung in .at genannt. Nur wo... *grübel*
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Das verlinkte Beispiel geht in die andere Richtung: Die nationale (italienische) Norm unterschreitet das EU-weit ausgeschriebene Mindestalter. Das ist ja nicht der Fall.

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@Gaskutscher

Deinem Einwand entnehme ich, dass du die Links aus meiner Antwort gesehen und gelesen hast.

Damit habe ich doch gleich zwei verlässliche Quellen genannt, dass das nicht so ist ;-)

Wenn das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Europa darauf hinweisen, dass man auf das Mindestalter in dem jeweiligen Staat achten muss, dann wird das wohl stimmen.

Auch in Italien darf man den A1 (erst) mit 16 Jahren machen.

In dem Beispiel geht es aber nicht um die Klasse A1 sondern um die Klasse AM.

Das gilt dann aber für die Klasse A1 und für die anderen Staaten gleichermaßen.

Gruß Michael

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@19Michael69

Das Problem was ich mit den Seiten habe: Die sind häufig nicht aktuell gewesen. Und: Es steht nichts konkret zum A1 in .nl drin. 

Aber genau die Info wollen wir ja haben...

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Hallo,

grundsätzlich haben deutsche Führerscheine auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten Gültigkeit und man darf das fahren, was man auch in Deutschland fahren darf.

Dennoch sind die Bestimmungen des jeweiligen Staates für das Mindestalter zu beachten.

Das Fahren einer 125er mit dem A1 mit 16 ist nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten erlaubt !!!

So beträgt das Mindestalter z. B. in den Niederlanden 18 Jahre.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-deutscher-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-im-ausland.html

http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-recognition-validity/index_de.htm

Beim zweiten Link auf den Reiter "Ich bin Tourist" klicken.

Also immer für jedes in Frage kommende Land separat genau klären!

In Rumänien beträgt das Mindestalter wie in Deutschland ebenfalls 16 Jahre.

http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/get-driving-licence/romania/index_en.htm

Viele Grüße

Michael

"In folgenden Ländern der Europäischen Gemeinschaft besteht für den EU Führerschein Gültigkeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern."

Damit sollte alles geklärt drin

(Google findet da übrigens etliche Seiten!)

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-deutscher-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-im-ausland.html?nn=58398

ZITAT:
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A1) sowie die nationalen Klassen L und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. 


Das verwirrt mich aber.

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Wenn du die in Deutschland fahren darfst, darfst du die auch in Rumänien fahren.

Das Land heißt Rumänien. Vielleicht hast Du deswegen nichts gefunden bei Google

Wow, dann halt Rumänien

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Rumänien ist ein EU-Staat, vielleicht hilft das.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-deutscher-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-im-ausland.html?nn=58398

Allerdings:

Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen L und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. 


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