Kann meine Schwester eine Härtefallscheidung bekommen?
Meine Schwester ist islamisch verheiratet die Ehe wurde damals in Afghanistan gemacht jetzt hat sie sich von ihrem Mann getrennt, weil er sehr gewalttätig ist. Meine Schwester war bei der Ehe noch 15 Jahre alt damals jetzt ist sie 19 kann die sich also wir haben von einer Härtefallschaltung gehört. Ist das möglich in Deutschland bei einer islamischen Ehe?
6 Antworten
Es kommt darauf an welche Dokumente bei der Eheschliesung eingereicht wurden.Les dir das mal durch.
https://www.recht-islam.de/urteile/id/formerfordernisse-bezueglich-einer-islamischen-ehe/
Fragt am besten einen Anwalt. Das ist ohnehin eine gefährliche Sache, wenn der Ehemann deiner Schwester nachstellt. Die Ehe ist in DE ungültig, es sei denn die beiden waren später irgendwann auf dem Standesamt.https://www.awo-sachsenanhalt.de/angebote/beratung-und-information/einrichtungen/fachstelle-vera/gegen-zwangsverheiratung/gesetz-zur-bekaempfung-von-kinderehen
Ich glaub, eine in Afghanistan islamisch geschlossene Ehe kann in Deutschland nicht geschieden werden, da die gar nicht zivilrechtlich anerkannt ist. Sie müssten sich also in Afghanistan scheiden lassen und würden dann in D als nicht verheiratet gelten..
Die Ehe kann allerdings in D anerkannt werden, wenn sie nach dem geltenden Recht des Landes geschlossen wurde und in Afghanistan werden Frauen so früh verheiratet.
Daraus schließe ich, dass man erst eine Anerkennung in D bräuchte, die wohl beide Partner beantragen müssten, bevor eine Scheidung überhaupt möglich wäre.
Hier in D ist sie nicht verheiratet. Wie andere schon sagten. Der "Ehemann" hat in D keinerlei Rechte die man üblicherweise mit der Ehe verknüpft.
In ländern in welche die islamische eher allerdings anerkannt wird, würde ich mich nicht blicken lassen an ihrer Stelle.
Entsprechend kann D auch nichts gegen eine islamische Ehe tun. Weil der Begriff hier nicht existent ist. Es ist in D lediglich ein religiöses Ritual. Genauso wie die christliche Heirat. (Die meist mit einer standesamtlichen gleichzeitig gemacht wird.)
Also nur islamisch? Nix mit standesamtlich?
Dann wird die ehe in Deutschland sowieso nicht anerkannt, es kann also auch keine Scheidung erfolgen. Zumal Kinderhen eh ungültig sind/wären
Deine SChwester hat aber die Möglichkeit ins Frauenhaus zu gehen Dort wird man sie auch weiter beraten wie sie nun am besten vorgehen kann.