Kann meine Kündigung abgelehnt werden weil sie zu spät kam?
Hallo Zusammen,
Ich arbeite seit zwei 2 Jahren im Unternehmen und habe eine Frist von einem Monat zum Monatsende.
im Vertrag steht nicht schon Schrift-, oder Textform.
reicht es, wenn ich meine Kündigung am 29. in die Post gebe und per Mail eine Kopie dazu sende & meine Kündigung „ankündige?“
oder muss ich 600km zur Hauptverwaltung fahren um die Kü einzuwerfen? Ich bekomme den neuen Vertrag leider nicht eher.
4 Antworten
Eine Kündigung ist nur in Schriftform rechtswirksam ausgesprochen. Die Ankündigung bringt an der Stelle gar nichts. Zudem ist der Eingangsstempel relevant, nicht der Poststempel.
habe eine Frist von einem Monat zum Monatsende.
Dann muss deine schriftliche Kuendigung zum 31. Mai spaetestens am 30. April beim Arbeitgeber zugehen. Vorab e-Mail waere zwar nett, wuerde aber nichts daran aendern.
Am 29. was? April? Das reicht nicht. Vermutlich ist sie dann nämlich nicht am 30.4. da.
Ich bin mir nicht sicher, ob du die unterschriebene Kündigung einscannen und als PDF-Anhang per Mail verschicken kannst. Ich meine mal gehört zu haben, dass das möglich ist. Aber, wie gesagt, da bin ich mir nicht sicher.
Aber gibt es nicht Rechtsprechung, dass ein Fax die Schriftform erfüllt - obwohl es ja letzten Endes auch nur eine gedruckte Kopie ist? Und parallel dazu würde eine PDF die Kriterien ebenfalls erfüllen.
Aber gibt es nicht Rechtsprechung, dass ein Fax die Schriftform erfüllt
Nein, gibt es nicht.
Ne ist auch nicht möglich, elektronische Form ist komplett ausgeschlossen. Nicht mal eine qualifizierte E-Signatur ist zugelassen
Ich würde die Kündigung schnellstmöglich (!) papierschriftlich per Einwurfeinschreiben versenden.
Waere unwirksam weil Schriftform nicht erfuellt.