Kann man wegen einer rezeptiven Sprachstörung einen Pflegegrad erhalten?

2 Antworten

Alleine mit einer Sprachstörung kann man noch keinen Pflegegrad bekommen. Nun kommt aber das aber, dass drumherum kann einem eine Pflegestufe zusprechen.

Das bedeutet, wie sehr ist der Mensch mit der Sprachstörung in seinem selbstständigen Leben eingeschränkt und benötigt Hilfe von anderen Mensch um sein Leben zu leben. Kann sich dieser Mensch verbal mitteilen, wie er heißt und wo er wohnt? Benötigt er Unterstützung um sich bei Gesprächen zu beteiligen? Das ist ein großer Punkt, welcher das miteinfliest.

Die ganzen Arzt- und Therapiefahrten zählen ebenfalls zur Pflegestufe dazu, da es ein erheblicher Mehraufwand ist, welcher länger als 6 Monate andauern muss. Alles was ein Mehraufwand wegen der Sprachstörung bedeutet und ärztlich dokumentiert ist, fließt in die Bewertung mit ein. Man kann sich auch bei seinem Landratsamt bei der Pflegeberatung unabhängig beraten lassen.

Wir haben mit einer Verbalen Entwicklungsdyspraxie (das Sprachverständnis ist da, das Kind kann sich nur schlecht mitteilen) nun die Pflegestufe 1 erhalten, mit der Tendenz zur Pflegestufe 2.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei einer Sprachstörung wird es wohl nichts. Denn die Pflegegrade und die Unterstützung, die Du dann erhältst, sind dazu da, damit Dein eingeschränktes Leben leichter wird.

Das fängt bei Pflegegrad 1 damit an, wenn Du Probleme mit Deiner Hygiene hast (Dich z.B. nicht mehr selbständig waschen kannst oder eine Windel brauchst) und/oder Deinen Haushalt nicht mehr eigenständig führen kannst (z.B. nicht mehr putzen oder einkaufen).

Bei der individuellen Einstufung durch die Pflegekasse wird also Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Kommunikation, Verhalten, Psychologie, Selbstversorgung, Umgang mit Deinen Krankheiten und Therapien und Gestaltung des Alltagslebens geachtet.

Natürlich weiß ich nicht, wie schlimm Deine Störung ist, aber Sprache hat selten Auswirkungen auf die Eigenhygiene oder aufs Einkaufen (vor allem in Zeiten des Onlinehandels).

  • Pflegegrad 2: erhebliche Einschränkungen der Selbständigkeit
  • PG 3: schwere Beeinträchtigungen
  • 4: schwerste Beeinträchtigungen
  • 5: mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung
Woher ich das weiß:Recherche