Kann man während des Bezuges von alg1 für 2 Monate arbeiten vollzeit?

6 Antworten

Sicher ist das möglich, dann ruht dein Anspruch und wenn Du dann innerhalb von 30 Monaten nicht min.wieder 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und dir einen neuen Anspruch erworben hast, dann kannst Du deinen nicht verbrauchten alten Anspruch seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch nehmen.

Du müsstest nicht einmal Vollzeit arbeiten, damit dein Anspruch erst einmal ruhen würde, man darf nämlich im Leistungsbezug nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten und dabei im Regelfall nur 165 € Netto ohne Anrechnung auf seine Leistungen verdienen, der Rest würde dann von den Leistungen abgezogen.

Dann gibt es logischerweise auch nicht nur bis August Leistungen, weil die dann erst einmal ruhen, dann könnten diese z.B.bis Oktober bewilligt werden, je nachdem wie lange Du arbeitest und was dann noch an Anspruch vorhanden ist.

Ja klar. Für zwei Monate gibt es dann kein ALG und dann lebt der alte alg von vorher wieder auf. Die zwei Monate führen weder dazu das es bei berechnet wird noch das die maximale bezugsdauer neu beginnt

Aussetzen braucht da nichts. Du meldest der Agentur für Arbeit Deinen neuen Job und meldest Dich wieder arbeitslos, sobald Du es bist.

Wenn Du von vorneherein weißt, daß der neue Job auf 2 Monate befristet ist, dann melde Dich gleich pro forma arbeitssuchend.

Dadurch machst Du nach meiner Kenntnis nichts falsch.

Klar ist das möglich. Musst dem Amt eine Veränderungsmeldung machen. Und dich nachher wieder arbeitsuchend melden. Aber wenn es befristet ist, könnte es sein das du keinen neuen Antrag stellen musst, sondern nur wieder melden musst.

Frag da mal nach.

Geht, die Anspruchsdauer verlängert sich dann um 2 Monate