Kann man Telefonnummern zurückverfolgen auch wenn sie die Nr. unterdrückt haben?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst Deinen Provider mit einer Fangschaltung beauftragen.

Das kostet etwas Geld, nicht arg viel und hinterher bekommst Du alle Nummern, welche Dich wann angerufen haben, mitgeteilt, auch die Nummern, deren Anrufer die eigentlich unterdrückt haben.

Kein Problem also.

Die Polizei macht in diesem Fall gar nichts, Unsinn übers Phone zu erzählen ist nicht strafbar und Belästigung gibt es im Strafrecht nicht.


Francesca1603 
Beitragsersteller
 30.07.2010, 02:05

Provider = Vertragspartner Telefongesellschaft ?

Ja das wär echt cool wenn das ginge.

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fastlink  30.07.2010, 02:12
@Francesca1603

Ja, das geht.

Selbst, wenn man Dich bedroht, wird die Polizei Dich beauftragen, selbst diese Fangschaltung einrichten zu lassen, entgegen landläufiger Meinung kann die Polizei dan nicht selbst - bzw. lediglich mit richterlichem Beschluß. Bei erheblichen Straftaten und Gefahr für Leib oder Leben (konkret), sonst nicht.

Aber Deine Telefongesellschaft verkauft Dir diese Leistung sicherlich gerne.

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Wenn das öfter passiert, kann man das als Groben Unfug und Stalking bei der Polizei anzeigen und darum bitten, dass der Anrufer ermittelt wird.Allerdings muss man die Kosten erst mal selbst aufbringen.Hat man diesen, dann zum Anwalt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen.Außerdem vom Anrufer die Kosten der Ermittlung einfordern.

Unterschreibt der Übeltäter nicht, so weiß er doch, dass er erwischt wurde und das als nächstes gerichtliche Konsequenzen drohen. Unterschreibt er... ist er auch für die entstehenden Anwaltskosten dran! Frag mal deinen Anwalt danach.

Ja,das geht,Aber,,,wenn man sich mit Technik auskennt und diese Gerätschaften zu Hause hat.

Hab es schom live erlebt bei Telefonstreich mit Handy,wir wurden dann zurückgerufen,war aber dann noch Lustig weil der Vater der Bekannten sich köstlich Amüsierte,weil wir etwas Baff waren,dass er unsere Nummer rausgekriegt hat.

Aber wie und mit was er uns überführt hat,wollte er uns dennoch nicht sagen.

Ich denke schon das du eine Rückverfolgung machen kannst schliesslich wollen die ja was von DIR! im ernstfall hilft nur Nummer wechseln...

du kannst bei der Polizei eine Fangschaltung beantragen, hat die Großmutter eines Freunedes von mir gemacht nach dem ein parr aus unserer klasse bei ihr einen Telefonstreich gemacht haben


Francesca1603 
Beitragsersteller
 30.07.2010, 01:46

Und das hat die Polizei dann auch echt gemacht? Musste sie davor erts mal Azeige erstatten oder ging das auch so? Wie lange hat das gedauert?

Ich hab ja das Glück das ich bald umziehe (andere Stadt), dadurch verändert sich ja sowieso meine Festnetznummer und zur Not kann ich mir auch ne neue SIM-Karte fürs Handy holen.

Aber bin halt neugierig. Mich würd schon interessieren welcher Komiker dahinter steckt!

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