Kann man seinen Vater nachträglich anzeigen wegen Misshandlung im Kindesalter?

3 Antworten

Danke! Ich frage mich das gleiche und möchte den Schritt sehr gerne angehen. Genau wie auch bei dir habe ich in meiner Kindheit sehr leiden müssen (psychisch und körperlich) wodurch ich auf der Arbeit und in Beziehungen (die ich gar nicht haben kann) an meiner Lebensqualität sehr leide.

Nun bin ich das STgB durchgegangen und würde ich all seine Straftaten zusammenlegen, würde meinem Vater mehrere Jahre Haft zustehen. Natürlich habe ich meine Kindheit und seine Straftaten (z.B. Mobbing oder Beschämungen vor seinen Freunden) nicht auf Video aufnehmen können. Mein Vater ist zur gleichen Zeit sehr klug in seiner Wortwahl und ebenso kann man "Schmerz" durch z.B. Worte schwer verifizieren. Zumal denken die meisten Leute, dass "die Vergangenheit in der Vergangenheit ist" und nur wenige kennen sich damit aus, welche Konsequenzen z.B. Traumata auf das Gehirn und dessen Entwicklung hat. So legt Misshandlung (psychisch/gewalttätig) einen recht schlechten Weg für das Gehirn aus.

Das Problem ist das Opfer von häuslicher Gewalt so immer Opfer bleiben. Vor allem im "Kopf", so dass ich mir wie in einem Käfig vorkomme. Daher möchte ich ihn sehr gerne anzeigen und zwar für eine Geldstrafe und um anderen Opfern von Häuslicher Gewalt Zuhause eine Stimme zu geben. Nur wie und habe ich überhaupt Erfolgschancen ?

hmmm... könnte schwierig werden...

du müsstest erst mal von zu Hause ausziehen und müsstest vollkommen unabhängig von ihm sein,,,

für die Mißhandlungen brauchst du beweise... Hast du Arztberichte, Zeugen???

CagoTeddy 
Fragesteller
 05.11.2021, 20:00

Welcher 14 jährige geht zum Arzt damit er Beweise gegen seinen Vater in der Hand hat ?

0
CagoTeddy 
Fragesteller
 05.11.2021, 20:32
@kreuzundquerxxx

was ist das für ein Argument ey. Als ob ich über sowas lügen würde.

0

Ja kannst du. aufgrund besonderer gesetzlicher bestimmungen ist dies bis zum 50.LJ möglich

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Psychologiestudium
CagoTeddy 
Fragesteller
 05.11.2021, 19:44

Ist das ratsam ? Wenn mein Vater eine Anzeige reinbekommt mit meinem Namen drauf gibt es hier ja voll Theater.

0
sunnywobgirl  05.11.2021, 19:44
@CagoTeddy

solang du zuhause wohnst würde ich davon eher abraten. danach nur ,wenn du dich für einen kontaktabbruch entscheiden solltest.

0
CagoTeddy 
Fragesteller
 05.11.2021, 19:45
@sunnywobgirl

Ich versuche auszuziehen, aber ich finde ja keine Wohnung ohne Arbeit.

0
CagoTeddy 
Fragesteller
 05.11.2021, 19:50
@sunnywobgirl

Ey ich bin auch komplett alleine auf der Welt. Ohne diese Hu*ensohn-Familie habe ich sonst niemanden...

0
RechtaufLeben  13.11.2022, 09:53

@sunnywobgirl, kannst du dazu mehr Informationen schreiben?

0
sunnywobgirl  13.11.2022, 14:53
@RechtaufLeben

Die Tat verjährt nach 20 Jahren allerdings gab es 2015 eine Gesetzesänderung nach der die Verjährung bei Sex. Missbrauch I'm Kindesalter bis zum 30.LJ des Opfers ruht. Ergo...die Tat verjährt am 50.geburtstag des opfers

1