Kann man seine Lehre abbrechen im 2.Lehrjahr?
Hallo und zwar bin ich bereits im 2.Lehrjahr als Textilchemikerin möchte aber nicht mehr Arbeiten gehen gibt es möglichkeiten zum abbrechen und Arbeitslosenhilfe zu beantragen? Wenn ja wie macht man das? Bitte nur gute Tipps die mir weiter helfen
(ICH HASSE DIE BERUFSSCHULE)
11 Antworten
Natürlich kannst du jederzeit deine Ausbildung beenden.
Allerdings hast du dann (wahrscheinlich) deine Schulpflicht noch nicht erfüllt.
Im Link kannst du nachlesen ob du in deinem Bundesland bei einer Beendigung deiner Ausbildung auch schon mit der Schule fertig wärst.
Für Arbeitslosenhilfe bist du etwas spät dran, die gab es in der BRD nur bis 2004. Dein Weg würde dich eher zu Harz 4 führen
Klar kannsr du abbrechen, musst halt eine ordentliche Kündigung schreiben. Du kannst Arbeitslosengeld beantragen, musst aber ein Jahr dafür gearbeitet haben und da du selbst kündigst wirst du eine 3-monatige Sperre bekommen.
du kannst die Lehrstelle kündigen. Fristgerecht.
Dann bekommst du aber eine Sperre vom Amt und hast kein Geld.Auch keine Arbeitslosenhilfe.
Berufsschule musst du aber weiter machen. Du Biest berufsschulpflichtig.
Wenn dir die Ausbildung oder der Beruf nicht gefällt such dir etwas anderes.
Wenn du unter 18 bist, dann brauchst du dafür die Einwilligung deiner Eltern. WEnn du Über 18 bist kannst du, unter Einhaltung der Kundigungsfrist, jederzeit deine Ausbildung abbrechen.
Hilfe vom Staat gibts dann aber nicht. Und wenn du dich nicht ausbildungssuchend meldest ( was du ja wahrscheinlich nicht vorhast, da du ja die Berufsschule hasst und dann wieder in eine gehen müsstest und das dann noch mal von "vorne" wirst du das nicht machen)gibt es auch kein Kindergeld mehr.
Von was also willst du leben?
Abbrechen kannst du immer aber du solltest dich auf eine Sperre einstellen. Wenn du selbst kündigst mit der Begründung "ich hasse die Berufschule" dann ist 1. mit Sanktionen zu rechen und 2. wirst du auch vom Arbeitsamt aus in eine Ausbildung vermittelt werden. ALG und HartzIV beziehen bis zur Rente das gibt es nicht.