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Kann man Nachforschungsantrag stellen bei Päckchen? Warenversand?

gefragt von PanikgirlPanikgirl am 23.09.2009 um 11:38 Uhr

Also ich verkaufe ja häufiger privat bei Ebay. Die meisten möchten unversicherten Versand, da billiger. Jetzt habe ich das Problem, dass ich am Freitag letzte Woche 2 x Warenversand verschickte und bis heute nix ankam, was natürlich noch etwas verfrüht ist, jetzt schon zu bangen - finde ich zumindest.

Tja, jetzt schrieb mich heute eine an, die den Warenbrief noch nicht erhalten hat und sagte, naja, dann sollten wir wohl nach 7 Tagen einen Nachforschungsantrag stellen. Das geht doch nur bei Paketen, oder???

Danke Euch im voraus.

LG

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Versand x 1.264 DHL x 606

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aschaub
beantwortet von aschaub am 23. September 2009 11:44
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Hilfreichste Antwort

Nachforschungsanträge kann man für alle Versandarten stellen und manchmal wird die Ware tatsächlich gefunden. Es kommt schon mal vor, dass die Verpackung total kaputt ist und sich auf den Sortierbändern von der Ware trennt. Dann ist da also auf einmal Ware und keiner weiß wohin damit. Die wird dann "irgendwo" gesammelt und katalogisiert. Und wenn dann der Nachforschungsantrag mit exakter Beschreibung eingeht und die Ware zugeordnet werden kann wird sie dem Empfänger zugestellt. Wenn die Ware aber wirklich weg ist, hat man bei unversichertem Versand keinen Anspruch an die Post auf Schadensersatz, wie es bei versichertem Versand wäre. Nachforschungsanträge dauern zwischen 3 und 6 Wochen - meine Erfahrung - leider alle mit negativem Ausgang :-((


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aschau
beantwortet von aschau am 23. September 2009 11:39
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geht nur bei paketen, da bekommst du ja die sendungsnummer, deshalb versende ich nur noch als paket, weil versichert

Kommentar von Fe01a0e1a73c41738cb400b789d7b67esmallPeterTheodor am 23. September 2009 11:40

So ist es.Lieber Paket versenden

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 23. September 2009 11:45

Das ist nicht ganz richtig. Die Sendungsverfolgung hat mit dem Nachforschungsantrag nichts zu tun. Sendungsverfolgung geht nur bei versichertem Versand. Nachforschungsanträge kann man für alle Versandarten stellen, von Brief über Warensendung bis Päckchen, ..., nur die Erfolgsquote ist nicht wirklich hoch.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 23. September 2009 11:48

DANKESCHÖN - also könnte ich sowas noch versuchen? Prima - zumindest das könnte ich ja dann tun. Ansonsten ist das halt Schicksal - aber ist schon sehr unangenehm für mich.


aschau
beantwortet von aschau am 23. September 2009 11:40
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da ist der käufer selber schuld, wenn er billigen versand wollte, schreib ihm das

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 23. September 2009 11:44

Habe natürlich den preiswertesten angegeben. Wenn ich einen Eyeliner verkaufen möchte, dann bietet niemand wenn ich den für 4,30 oder 3,90 Versand verschicke - dafür bekommt man den auch in dem Laden. Sogar wenn ich richtig gute Teile, wo Leute höher bieten, einsetze, dann fragen die mich immer, ob es nicht billiger geht - kenne das SPiel doch schon. Habe schon mal eine böse Mail bekommen, weil ich ein großes dickes Buch mit Hermes verschicken wollte - es wäre unverschämt usw. - was soll man da machen.


anonym
beantwortet von rejo52 am 23. September 2009 11:40
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Warensendung dauert halt etwas länger, würde ich mir noch keine Gedanken machen. Einen Nachforschungsantrag kann man nur bei Paketen und Einschreiben stellen.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 23. September 2009 11:47

Sendungsverfolgung geht nur bei Paketen oder Einschreiben. Nachforschungsanträge gehen bei allen Versandarten der dt. Post/DHL


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 23. September 2009 11:40
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aschaub
beantwortet von aschaub am 23. September 2009 12:16
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Warum wird hier die falscheste Antwort so häufig positiv bewertet? Sendungsverfolgung und Nachforschung haben nichts miteinander zu tun - außer dass es hier bei beiden Dingen um die Dt. Post/DHL geht.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 23. September 2009 12:19

Von mir bekommt jeder einen Punkt dafür, dass er mir versucht zu helfen. Wenn einer eine dumme Bemerkung gemacht hätte, so hätte ich das nicht getan. Ich hätte auch so eine Aussage gemacht vor gerade mal 1 Stunde, wenn mich persönlich jemand gefragt hätte. Hier hätte ich gar nicths geschrieben, weil ich es nicht wusste.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 23. September 2009 12:22

Genau, wenn man es nicht sicher weiß, sollte man nicht antworten, damit schadet man dem Fragesteller mehr als man ihm hilft.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 23. September 2009 12:08
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Habt Alle ganz herzlichen Dank für Eure Auskünfte. Ich bekomme echt das Schlottern im Moment, weil sich schon 3 Leute gemeldet haben. Einer habe ich ein Päckchen geschickt am 09.09. und die hat das bis gestern noch nicht gehabt. Dieser Frau habe ich jetzt geschrieben, dass wir noch bis morgen nachmittag warten und ich dann - falls nicht da - noch hinterher zur Post gehe und einen NF-Antrag stellen werde. Also ich werde künftig immer drin stehen haben - auf Wunsch gerne versichert - dann kann mir niemand was ans Zeug flicken, wenn er Billigversand wünscht. Auf jeden Fall habt Ihr mir alle sehr weiter geholfen - fand ich jetzt ganz toll;-)


anonym
beantwortet von cavalerasysteme am 23. September 2009 11:45
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Ich sehe das etwas anders. Einen Nachforschungsauftrag kann man ebenso für ein Päckchen oder eine Warensendung stellen. Den Verlust dieser Sendungen bekommt man zwar nicht von der Deutschen Post ersetzt, es besteht aber immerhin die Möglichkeit, dass die Sendung an einem anderen Ort wieder auftaucht. Als eBay Verkäufer haftet man nicht für die beschriebenen verlorenen Sendungen. Allerdings kann der Empfänger auch keinen Nachforschungsauftrag stellen. Als Verkäüfer hat man demnach die Pflicht einen solchen Auftrag zu stellen. Abgesehen davon können Warensendungen schon mal mehrere Tage im Umlauf sein.


gigunelsa
beantwortet von gigunelsa am 23. September 2009 11:42
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Du kannst auch bei Warensendungen oder unvers. Päckchen einen Nachforschungsantrag stellen. Im Formular, das Du bei der Post bekommst, gibt es das extra zum ankreuzen. (Besteh drauf, die Angestellten wissens nämlich oft selber nicht!!)

Allerdings hat sich dadurch bei mir noch nie etwas wiedergefunden, leider. Angeblich wird aufgrund des Antrags nur nachgeforscht, welche Instanzen Deine Sendung durchlaufen hat, und obs dort noch irgendwo rumfliegt... Weil es eben nicht versichert ist, kannst Du dann bei Nichtauffinden leider garnix machen. Gruß gigunelsa


anonym
beantwortet von chmoti88 am 23. September 2009 11:39
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ja das geht auch bei Briefen oder allem anderen was mit der Deutschen Post DHL verschickt wird es ist nur gut wenn man den Kassenbeleg noch hat

Kommentar von 7a23965c6aa7fa2f114242990598c725smallaschau am 23. September 2009 11:41

stimmt nicht, geht nur mit sendungsnummer und die habe ich bei einem brief nicht, nur bei einschreiben

Kommentar von 47d109c94fc3814ac4612e2ca10ae7c7smallgigunelsa am 23. September 2009 11:43

doch, geht! Du musst im Formular den Inhalt genau beschreiben etc. (siehe unten)

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 23. September 2009 11:47

@aschau: Du verwechselst Sendungsverfolgung mit Nachforschungsantrag. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 23. September 2009 11:47

Aber auf einem normalen Kassenbeleg habe ich nur den Gesamtpreis drauf von allem, was abgegeben wurde. Also mir hat eine bei der Post gesagt, Pakete - auch ohne diese Nummer könnten rückverfolgt werden mit Kassenbeleg, weil da drauf steht, dass ein Paket losgeschickt wurde - ist nur schwieriger, wenn man den 2. Belegt nicht mehr hat. Die müssten das eingeben und anhand der Empfängeraddi ginge das. Tja, jetzt wo die Tante mich anschrieb, da wurde ich nachdenklich und dachte, na vielleicht geht sowas ja?! Die Post sagte, nur Pakete würden in den Computer eingegeben werden -

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 23. September 2009 12:09

Wirklich erfasst werden nur Pakete und eingeschriebene Sendungen, das ist richtig. Aber in Marburg sitzt das Zentrum für die Nachforschungsanträge für ALLE Sendungen (zumindest war es mal Marburg, wenn die nicht zwischenzeitlich umgezogen sind). Es gibt auf der Pots oder vielleicht auch im Download ein Formular, das ausgefüllt werden muss und da muss der Artikel so exakt wie möglich beschrieben werden. Und wenn der Artikel ohne Umverpackung (weil kaputt, aufgerissen, ...) dort eintreffen werden sie katalogisiert, so wie in einem normalen Fundbüro auch. Und wenn dann der Nachforschungsantrag eingeht wird abgeglichen, und bei Fund wird die Ware dem Empfänger oder Versender zugestellt, je nachdem was gewünscht wurde.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 23. September 2009 12:17

Du kennst Dich hervorragend aus, wie es funktioniert - vielen vielen Dank!

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 23. September 2009 15:28

Danke für die Blumen ;-) - aber daran siehst Du, dass ich mich schon mehrfach damit rumärgern durfte :-/


weberwf
beantwortet von weberwf am 23. September 2009 11:39
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keine Chance...

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 23. September 2009 11:49

Den Nachforschungsantrag stellen kann man und manchmal hat das sogar Erfolg. Es geht hier nicht um Sendungsverfolgung.


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