Kann man mit einem Begleithund, Assistenzhund, Therapiehund, etc. in Flugzeug Kabine, Supermarkt, etc. ohne das man auf die Hilfe des Hundes angewiesen ist?

4 Antworten

Hallo. Auch wenn es schon spät ist: Wenn du nicht der Assistenznehmer bist, kannst du den Hund nicht als Hilfsmittel mitnehmen. Generell darf nur ein Assistenzhund das alles machen, was du beschreiben hast. Dann hat die Person, die diesen benötigt einen Ausweis oder ein ärztliches Gutachten. Assistenzhunde müssen nicht geprüft werden, weil es keine einheitliche Prüfung gibt. Aber es ist von Vorteil die Prüfung zu machen. Also nein, wenn es nicht dein Assistenzhund ist, darf der nicht mit dir da rein.

Es gibt einen riesigen Unterschied zwischen Begleithund, Assistenzhund und Therapiehund.
Grundsätzlich hätte überhaupt nur der Assistenzhund eine Chance da überall rein zu dürfen. Und der darf rein wenn er entsprechend geprüft ist. Denn niemand kann sagen ob jemand jetzt explizit den Hund braucht. Und zumindest bei so langen Dingen wie Flügen kann man die meisten Dinge potentiell brauchen für die solche Hunde geprüft werden. Dazu sind sie ja da, um jemanden das tägliche, unabhängige Leben zu ermöglichen, also geht es auch um Dinge die man im Alltag (potentiell) regelmäßig braucht.

Die Lufthansa hat Regeln was Assistenzhunde angeht. Andere Fluggeselklschaften werden ähnliche Regeln haben.

https://www.lufthansa.com/de/de/assistenzhunde

SaphireSis 
Fragesteller
 18.10.2021, 22:30

Danke für die Antwort. Habe ich mir aber bereits durch gelesen und keine Antwort auf meine Frage gefunden, da es nicht genannt wird. Weder verneint, noch bestätigt.

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maja0403  18.10.2021, 22:31
@SaphireSis

Dann mußt du bei der Fluggesellschaft anrufen die in Frage kommt.

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Also einen Hund an Bord eines Flugzeuges ist für mich sehr schwer vorstellbar, dennoch gibt es für Begleithunde., bestimmte Regeln:

Der Hund passt in den Fußraum der betreffenden Person

Der Begleithund muss stets im Fußraum bleiben und darf nicht auf den Sitz eines Fluggastes

Der Hund muss den Flug über angeleint bleiben bzw. im besten Fall mit einem Geschirr gesichert sein

Quelle Anwalt.de