Kann man Finderlohn verlangen?
Nehmen wir an, ich finde ein Portemonnaie oder ein Handy.
Könnte ich darauf bestehen, den Gegenstand dem Eigentümer erst zu geben, wenn ich ein Finderlohn bekomme?
Also der wäre natürlich nicht besonders hoch.
Je nachdem wie wertvoll dieser Gegenstand ist. Bei einem Handy, welches 500-800€ kostet, wäre der Finderlohn zum Beispiel übertrieben 100-150€. Geht so was?
7 Antworten
grundsätzlich ja, siehe § 971 BGB:
Kann man Finderlohn verlangen?
Ja.
Nehmen wir an, ich finde ein Portemonnaie oder ein Handy.
Dann hast du die Fundsache beim Fundbüro abzugeben.
Könnte ich darauf bestehen, den Gegenstand dem Eigentümer erst zu geben, wenn ich ein Finderlohn bekomme?
Nein.
Also der wäre natürlich nicht besonders hoch.
Richtig.
Je nachdem wie wertvoll dieser Gegenstand ist. Bei einem Handy, welches 500-800€ kostet, wäre der Finderlohn zum Beispiel übertrieben 100-150€. Geht so was?
Bei einem Handy im Wert von 500€ sind es 25€ Finderlohn, die dir zustehen. Diesen Anspruch mußt du im Zweifel auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen.
Ja. Ist gesetzlich geregelt. Auch die Höhe.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html
Wenn Du die Fundsache direkt an den Besitzer übergibst, hast Du auch ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Finderlohns:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__972.html
Gilt aber nicht bei der Abgabe im zuständigen Amt.
Nein.
Die Fundsache gehört dir nicht. Die hast du abzugeben.
Und je nach dem kann der Besitzer nicht so einfach herausgefunden werden.
Ja, aber das spielt so und so keine Rolle, weil du die Fundsache unabhängig davon abzugeben hast.
Dann kann sich das zuständige Amt darum kümmern.
Ein finderlohn ist freiwillig, einfach verlangen kannst du ihn nicht. Es ist lediglich eine Anerkennung deiner Ehrlichkeit. Du gibst die Fundsachen im Fundbüro ab, wenn es finderlohn gibt wirst du vom Fundbüro benachrichtigt, den Eigentümer sagt dir keiner.
Das stimmt. Außer wenn du ein Portemonnaie findet und einen Ausweis drinnen hast. Bei einem Handy ist das wieder schwer.