Kann man eine Partei aus dem Bundestag rausschmeißen?

Das Ergebnis basiert auf 32 Abstimmungen

Nein 84%
Ja 16%

17 Antworten

Nein

Nein, nur auf Grund von "niederlage" also zu wenige Stimmen kann eine Partei nicht heausgeworfen werden.

Nicht hereingelassen, das ist was anderes. ich sage nur 5% Hürde.

Aus dem Parlament ausgeschlossen werden kann nur eine Partei die nachweislich Dafür müsste die Partei dann erst einmal im Rahmen eines Parteiverobtsverfahrens verboten werden. So etwas zu erreichen ist aber enorm aufwändig. Ich meine, wenn man sich mal anschaut, was die AfD so alles treibt. oder besser gesagt deren Mitglieder, und trotzdem ist noch kein Verbotsverfahren gegen diese Partei geglückt.

Ich finde das auch ehrlich gesagt gut, denn nur weil bestimmte Anhänger einer Parteil sich daneneben benehmen, darf die komplette Parteil auch wenn man sie nicht leiden kann, dafür nicht bestraft werden.

KLAR! wenn Mitgleider, ins besondere aktive Mitgleider und ins besopndere Mitgleider der Parteispitze sich grob danenben benehmen, dann kann und muss man von der Partei erwaten, dass diese sich parteiintern darum kümmert, sich von diesen Menschen zu distanzieren! Geschieht das nicht, kann man immernoch mit einem Parteiverbot drohen und dies auch notfalls duchsetzen.

lg, Anna

Nein

Nein das geht nicht. Abgesehen von Wahlen gibt es nur eine Möglichkeit wie eine Partei aus dem Bundestag entfernt werden kann und das ist ein Parteienverbotsverfahren das wiederum vom Verfassungsgericht durchgeführt wird und enorm hohe Hürden hat. Bisher wurden in der Bundesrepublik nur 2 Partein verboten, die Nachfolgepartei der NSDAP und die KPD.

Woher ich das weiß:Hobby – Aktiv in der Lokalpolitik. Lange politisch Interessiert

TomBS99  22.11.2022, 09:44

Selbst wenn eine Partei verboten wurde (und Du hast recht: Die "Hürden" sind enorm hoch), behalten die Abgeordneten trotzdem ihre Mandate ( = ihren "Sitz", ihr Stimmrecht im Parlament).

Also: Ja, die Partei wäre dann "entfernt".
Aber: Nein, die (ehemaligen) Mitglieder dieser (dann aufgelösten/verbotenen Partei) werden nicht "entfernt".
Zumindest: Nicht "automatisch"/zwangsläufig. ;)

So war's damals auch bei dem Beispiel, das Du selbst genannt hast:
Dem KPD-Verbot 1956.

"Im niedersächsischen Landtag durften die zwei Abgeordneten der KPD (Ludwig Landwehr und Heinz Zscherpe) als Fraktionslose ihre Mandate behalten, ähnlich wurde in der Bremer Bürgerschaft verfahren. Die vier Abgeordneten verblieben in der kommunalen Stadtbürgerschaft als unabhängige Gruppe. (...)

Der Versuch des saarländischen Landtags, den beiden KP-Abgeordneten im Juli 1959 ihre Mandate zu entziehen, scheiterte an einer einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes; (...)

Mitglieder der im Untergrund agierenden Partei stellten sich auch nach 1956 mehrfach zur Wahl und erzielten im Kommunalbereich auch einige Sitze. Vereinzelt stellte sie sogar den Bürgermeister, so wie in der Gemeinde Pfeffelbach."

https://de.wikipedia.org/wiki/KPD-Verbot#Auswirkungen

2
Nein

Die Wähler wählen die Mitglieder des Bundestages, nicht die Mitglieder selbst.

Nein

Und das ist auch gut so.

Nein

Abgeordnete sind gewählt vom Bürger.