kann man eine 2 Jährige Lehre in einem Jahr schaffen?

1 Antwort

Nach Paragraph 8 BBiG kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Dazu gibt es Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Es wird dabei empfohlen, dass eine Ausbildungszeit von 18 Monaten nicht unterschritten werden soll. Grundsätzlich ist auch eine Verkürzung nach Paragraph 45 BBiG sind in dergestalt möglich, dass man früher zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Hierbei können gute Leistungen bei der Zwischenprüfung oder bereits Vorkenntnisse durch Berufsausübung in dem Bereich sein.

Grundsätzlich ist aber ein Antrag bei der zuständigen Stelle (Kammer) notwendig und deine persönliche Lernbereitschaft und dein Lernwille. Schwierig wird es natürlich, wenn der Rahmenlehrplan auf zwei Jahre ausgelegt ist, du den aber auf ein Jahr komprimieren möchtest.