Kann man direkt ins Gefängnis?

12 Antworten

Der Kriminelle kann sich schuldig bekennen und einen Deal mit der Staatsanwaltschaft machen. Das Gericht muss dem allerdings zustimmen. Also ja.

Strafprozeßordnung (StPO) § 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__257c.html

Und dann gibt es natürlich noch die Untersuchungshaft.

Ein Häftling in Untersuchungshaft, bei dem anzunehmen ist, dass er eine lange Haftstrafe bekommt, weil er jemanden umgebracht hat, kann den Antrag stellen auf vorzeitigen Strafantritt. Damit wird er in den Vollzug versetzt und kann regelmässig arbeiten. Dann sind die Tage kürzer und weniger sinnlos als in der U-Haft, wo die Arbeitsmöglichkeiten sehr beschränkt sind, Für die Gerichtsverhandlung wird der Häftling dann aber wieder in U-Haft versetzt, meistens in einer Haftanstalt direkt im Justizgebäude oder in der Nähe.

Ja denn allerdings nicht für immer. Mal angenommen Hans bringt Herbert um und es ist auf Kamera. Denn wird Hans festgenommen. Allerdings kann es Wochen dauern/Monate oder gar Jahre dauern bis ein Gericht mit einem Fall durch ist. In dieser Zeit kann der mörder ja schlecht wieder einfach freigelassen werden. Während dieser Zeit kommt man in Deutschland in U-Haft. Aus dieser ist eine vorzeitige Entlassung mit einer Kaution und einem geringen flucht Risiko möglich

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Selbst bei der sg. Untersuchungshaft wird zuvor in einem Gerichtssaal darüber verhandelt, aufgrund welcher Beweise und Fakten die Haft erforderlich ist.

Also lautet die Antwort: nein.

Nennt sich Untersuchungshaft. Die ist aber auch nur so lange, bis es zu einer Verhandlung kommt bzw. er erwiesenermaßen unschuldig ist durch die Ermittlungen.