Kann man die Briefmarke auf einem Brief hinkleben wo man will?

10 Antworten

In Deutschland gibt es für alles Regeln:

"Gestaltung der Frankierzone

• Die Frankierzone ist ausschließlich vorgesehen für die Frankierung (z. B. mit Briefmarken, Frankiervermerken) von Sendungen, die über die Deutsche Post befördert werden sowie für sonstige postalische Vermerke (z. B. Entwertung von Briefmarken) und weitere Servicehinweise der Deutschen Post.

• Es dürfen nur von der Deutschen Post zugelassene Frankiervermerke und Briefmarken in der Frankierzone angebracht werden.

• Die Frankierzone befindet sich auf der Auf- schriftseite immer rechts oben (ab dem rechten Rand 74 mm lang und ab der oberen Kante 40 mm breit).

• Zur maschinellen Bearbeitung der Sendung und zur Vermeidung von Laufzeitverzögerungen ist es notwendig, dass die Frankierung gut lesbar erfolgt und Briefmarken entwertbar angebracht werden. Digitale Frankiervermerke und durch Frankiermaschinen erstellte Fran- kiervermerke müssen so abgedruckt werden, dass sie maschinell lesbar sind.

• Es dürfen keine Vermerke oder sonstige Darstellungen (z. B. im Werbelogo) angebracht werden, die die maschinelle Bearbeitung in den Briefzentren behindern (z. B. Matrix-/Strichcode im Werbeklischee). Außerdem sind Darstellungen und Vermerke unzulässig, die darüber in die Irre führen, welches Unternehmen zum Brieftransport beauftragt wurde.

• Für die Nutzung von kundenindividuellen Motiven in Frankiervermerken oder die Verwendung von Werbeklischees in der Frankierzone gelten besondere Regelungen. Diese sind den jeweiligen AGB bzw. Produktbroschüren zu entnehmen.

• Digitale Frankiervermerke und verkürzte Frankiervermerke gemäß Seite 12, Abb. 3c können auch oberhalb der Anschrift angebracht werden. Die Frankierzone unterliegt in diesem Fall besonderen Bedingungen, die den Produktbroschüren oder den Informationen im Internet zu entnehmen sind.

• Briefmarken und Frankiervermerke, die außerhalb der Frankierzone angebracht wurden, können zu Laufzeitverzögerungen führen und werden grundsätzlich nicht für die Frankierung berücksichtigt.

• Weitere Informationen zur Frankierung unter: deutschepost.de/frankieren

Quelle: http://deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/a/automationsfaehige/automationsfaehigebriefsendungen2008.pdf

Zackenking  02.03.2010, 08:20

So wünscht es sich die Post wegen der Automation. Aber nicht alle halten sich daran. Ist aber weiterhin nicht so schlimm. Der Automat dreht sich den Brief wie er es haben möchte.

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So ausführliche Antworten auf eine einfache Frage - - sagenhaft !Die Antwort von treichel ist natürlich professionell, aber vermutlich eher verwirrend. Die kurze Antwort ist die am zielführendsten : rechts oben vorne ! NICHT in den 15mm vom Unterrand = Codierzone ! Es ist oft wenig Platz und man ist verleitet dazu, die Rückseite zu benutzen; sollte man aber schon vermeiden. Ist nicht verboten, aber u.U. wird es nicht entdeckt und man bezahlt unnötigerweise Strafporto.

NEIN. rechte obere ecke auf der vorderseite. alles andere berechtigt streng genommen zum nachentgelt. rückseite ist übrigens sehr ungünstig, da kein postler bei trost auf die rückseite schaut. zu verzögerungen sollte es dabei aber nicht kommen, höchstens 1 tag.

In der Praxis ist es so, dass die Marken auf der Vorderseite berücksichtigt werden, klebst Du die Marken auf die Rückseite, werden sie nicht anerkannt.

Zackenking  14.05.2010, 07:51

Aber nur, wenn die Postbeamten so faul sind wie Du und den Brief nicht umdrehen.

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Ja. Aber dann muß man mit Verzögerung rechnen, weil da Hand angelegt werden muß. Die Briefmarke gehört nach oben rechts!