Kann man als Hartz IV Empfänger Internet als Leistung bekommen?
Gerade in Zeiten Coronas merken wir, wie wichtig das Internet ist und das dies kein Luxusgut mehr ist. Das Internet wird immer wichtiger auch in Bezug auf Bewerbungen. Das Internet wird zwar primär für belustigende Dinge verwendet aber die Verfügbarkeit sollte doch gegeben sein? Gibt es da eine Chance dies als Leistung zu bekommen oder gilt das Internet vielleicht schon als grundlegend wichtig?
10 Antworten
Nein es sei den die verlangen das du dich online bewirbst und dir so viele Adressen schicken wo du das nur online kannst! Aber selbst Dan gibt es nur einen kleinen teil der kosten wider und wohl auch nicht auf dauer!
´Du hast die Antwort nicht verstanden ich sagte das geht nur wen man sich dauernd Online bewerben muss auf Adressen vom Jobcenter den nicht jeder hat Internet und 5€ dafür ist ja nicht so viel! Den rest muss der Alg2 empfänger selber bezahlen!
Und mal wider typisch nicht wissen was ein hatz4 empfänger alles zugemutet wird was er zahlen soll und das was eingerechnet ist im Regelsatz wird nie angepasst!
Beispiel Fahrtkosten zb Sozialticket 29€ werden dafür berechnet echte kosten ca 40 €
"Und mal wider typisch nicht wissen was ein hatz4 empfänger alles zugemutet wird was er zahlen soll und das was eingerechnet ist im Regelsatz wird nie angepasst!Beispiel Fahrtkosten zb Sozialticket 29€ werden dafür berechnet echte kosten ca 40 €"
Nur am jammern...das kann man nicht ernst nehmen. Grundsicherung bedeutet nicht, dass du keinen Nebenverdienst haben darfst. Grundsicherung bedeutet, dass du nicht verhungerst. Die meisten Menschen arbeiten im Übrigen für Ihr Auskommen. Arbeitslose bekommen es geschenkt. Sky-Bundesliga-Abo auch noch oben drauf? Die Zeit in der Grundsicherung SGBII sollte begrenzt sein. Wer keine Arbeit findet, aber gesund ist, sollte nur noch in Maßnahmen sein. Wer keine Arbeit findet weil er krank etc. ist, wird in Richtung SGBXII gehen.
Gibt es da eine Chance dies als Leistung zu bekommen
Bekommt man doch schon es sind bereits 38,62 Euro pro Monat dafür vorgesehen.
Bewerbungskosten kannst du dir per Antrag erstatten lassen (bei Pflichtbewerbungen müssen sie die kosten sogar erstatten) aber für online Bewerbungen bekommt man (wenn überhaupt) nur 20 Cent pro Bewerbung.
Das wäre dann wohl der Anteil "Nachrichtenübermittlung", im Regelsatz z.Zt. brücksichtigt mit 38,32€.
Das Internet wird zwar primär für belustigende Dinge verwendet
Wie kommst Du denn darauf?
Zu "Lockdown"-Zeiten hat es das Homeoffice quasi ermöglicht und war sozusagen existenziell notwenig. Das Internet wird für viele Dinge genutzt, die nichts mit "belustigend" zu tun haben ...
Natürlich kann/darf/sollte ein Arbeitslosengeld 2 - Empfänger Internet haben. Gezahlt werden muß es m.W.n. aus dem Regelsatz.
Es sei denn, ein Schüler braucht es für den Unterricht oder ein Internetzugang ist aus sonstigen Gründen gesondert erforderlich. Dann kann man einen Antrag auf gesonderte Kostenübernahme stellen. Die Erfolgsaussichten vermag ich jetzt nicht zu beurteilen.
Kosten für Telekommunikation (Telefon, Internet, Mobilfunk) sind im regelsatz berücksichtigt (wenn auch sehr knapp) dafür gibt es kein extra geld
Dummes Zeug, richtig ist: Kosten für Telekommunikation (Telefon, Internet, Mobilfunk) sind im Regelsatz berücksichtigt. Dafür gibt es kein extra Geld vom Steuerzahler...