Kann ich weil ich in der Schule auf den Tisch geschrieben hab das der lehrer stinkt einen verweis kriegen?

10 Antworten

Also ich hab dafür einen Verweis bekommen :D Aber versuch mal es mit Nagellackentferner wegzumachen, wenn die Schrift weg ist lässt sich dein Lehrer vielleicht friedlich stimmen :D

Viel Erfolg

Ja.

Das Bekritzeln von fremden Eigentum (die Schulmöbel gehören der Schule!) ist genau genommen eine Sachbeschädigung! Strafbar nach § 303 StGB. Du wirst den Versuch der Reinigung bezahlen "dürfen", sacheitert diese, die Aufarbeitung durch einen Möbelschreiner bzw die Neuanschaffung.

Der Inhalt deiner Kritzelei ist eine Verleumdung und kann als versuchte Beleidigung gewertet werden. Auch das strafbar, den Paragrafenverweis schenke ich mir hier.

Das Ganze hat mit Sicherheit schulrechtliche Konsequenzen. Hoffentlich ziehst du daraus eine Lehre!

Man bekritzelt keine nicht dafür gedachten Oberflächen... ob nun der (angeblich schon vollgemalte) Schultisch oder die Hauswand (angeblich schon voller Graffitis)....das gehört sich nicht. Es ist und bleibt nun mal FREMDES Eigentum.

Willst du kritzeln/sprayen.... dann an/auf DEIN Eigentum.

Und bei allem Recht auf Meinungsfreiheit.... DEINE Freiheit und deine Rechte enden da, wo sie Freiheit und Rechte anderer Verletzen/beschränken!

Sei froh, wenn der Lehrer nur einen Verweis anstrebt und die Schule dich nicht noch zusätzlich finanziell in Haftung nimmt! Eng gesehen könnte das nämlich zusätzlich auch ein Strafverfahren (bei Anzeige) nach sich ziehen... und das steht dann in deiner Führungsakte. Zu sehen, wenn du später mal ein ERWEITERTES Führungszeugnis brauchst fürs Arbeitsleben... Da kann man sich dann fluchend so manchen Berufswunsch abschminken.

ja, ist durchaus möglich. je nach dem wird dir nicht nur beleidigung des lehrers sondern auch noch sachbeschädigung vorgeworfen. 

ich schätze mal das es höchstens eine Verwarnung gibt, sofern klar ist, wer es war

ja Und die Kosten für den Tisch noch dazu.  Sowas nennt man Sachbeschädigung. 

Mal ganz abgesehen davon das es eine Beleidigung ist.  

Selbst schuld.  Geschieht dir Recht.