Kann ich nun eine 20% Mietkürzung selber Vornehmen nachdem mein Vermieter sich weiterhin wegen Schimmelbeseitigung stur stellt?
Hallo liebes Gutefrage.net-Team,
ich habe ein Problem mit meinem Vermieter und benötige dringend Rat. Seit Dezember 2023 haben wir im Haus ein Schimmelproblem, das sowohl dem Vermieter als auch dem Mieterbund gemeldet wurde. Trotz dieser Meldungen schiebt der Vermieter die Schuld auf uns und behauptet, wir würden nicht richtig lüften. Dabei haben auch andere Parteien im Haus das gleiche Problem.
Da ich erst sehr spät wieder einen Termin beim Mieterbund habe und derzeit niemanden erreichen kann, der mir bei meinem Anliegen weiterhilft, möchte ich nun selbst aktiv werden. Ich plane, eine Mietminderung einzuleiten und dies dem Vermieter anzukündigen.
Von Januar bis Mai habe ich die Miete bereits unter Vorbehalt überwiesen, aber da es bisher nicht zu einem Gerichtsprozess gekommen ist, möchte ich nun 20% der Miete zurückbehalten und rückwirkend für den Zeitraum von Januar bis Mai geltend machen. Wir können uns keine neuen Möbel mehr anschaffen und schimmelfrei wohnen ist derzeit nicht möglich. Das Problem zieht sich schon sehr lange hin und wir warten auf den Prozess sowie auf einen Gutachter. Leider wissen wir nicht, wie lange das noch dauern wird.
Wie kann ich den Satz am besten formulieren, um die Mietminderung korrekt anzukündigen und durchzusetzen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
4 Antworten
In erster linie würde ich einen Anwalt einschalten. Die Miete einfach so schon vorher zu kürzen kann dir größere Probleme einhandeln.
Lass den Anwalt Mahnungen schicken und dann Rückwirkend die Mietüberweisungen von der Miete abziehen
Hi,
du solltest einen Anwalt damit beauftragen, weil ein Anwalt die Mietminderung rechtssicher erstellen kann!
Zum Nachlesen: https://www.finanztip.de/mietminderung/
Rückwirkende Mietminderung ist nicht zulässig.
Du solltest mindestens eine gutachterliche Stellungnahme erstellen lassen. Das kostet auch entsprechend wenig: 100 bis 200 Euro. Das reicht völlig aus, um der Behauptung des Vermieters zu widerlegen.
Die Mietminderungshöhe (rückwirkend und zukünftig) würde ich an Deiner Stelle nur in Abstimmung mit dem Anwalt vom Mieterverein vornehmen.
Geht nur wenn du schriftlich mit angemessener Fristsetzung die Behebung angemahnt hast. Ohne geht es nicht. Telefonate kannst du nie nachweisen.