Kann ich nun eine 20% Mietkürzung selber Vornehmen nachdem mein Vermieter sich weiterhin wegen Schimmelbeseitigung stur stellt?

4 Antworten

In erster linie würde ich einen Anwalt einschalten. Die Miete einfach so schon vorher zu kürzen kann dir größere Probleme einhandeln.

Lass den Anwalt Mahnungen schicken und dann Rückwirkend die Mietüberweisungen von der Miete abziehen

Hi,

du solltest einen Anwalt damit beauftragen, weil ein Anwalt die Mietminderung rechtssicher erstellen kann!

Zum Nachlesen: https://www.finanztip.de/mietminderung/

Rückwirkende Mietminderung ist nicht zulässig.

Du solltest mindestens eine gutachterliche Stellungnahme erstellen lassen. Das kostet auch entsprechend wenig: 100 bis 200 Euro. Das reicht völlig aus, um der Behauptung des Vermieters zu widerlegen.

Die Mietminderungshöhe (rückwirkend und zukünftig) würde ich an Deiner Stelle nur in Abstimmung mit dem Anwalt vom Mieterverein vornehmen.

Geht nur wenn du schriftlich mit angemessener Fristsetzung die Behebung angemahnt hast. Ohne geht es nicht. Telefonate kannst du nie nachweisen.